MONTREAL, 22. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Am 22. Mai 2026 verabschiedete die 79. Weltgesundheitsversammlung einstimmig eine Resolution über globale Maßnahmen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit für Menschen mit Hämophilie und anderen Blutungsstörungen. Dies ist eine historische Entwicklung für unsere Gemeinschaft und wird dazu beitragen, die Diagnoseraten zu erhöhen und die Behandlung und Versorgung von Menschen mit vererbten Blutungsstörungen auf der ganzen Welt zu verbessern.

Eine Resolution der Weltgesundheitsversammlung ist ein offizielles politisches Dokument, das von den Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet wird, um globale gesundheitspolitische Prioritäten und Maßnahmen festzulegen, nationale Gesundheitsstrategien zu lenken und die Mitgliedstaaten und das WHO-Sekretariat um spezifische Maßnahmen zu bitten.
Mit der Verabschiedung der WHA-Resolution über globale Maßnahmen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit für Menschen mit Hämophilie und anderen Blutungsstörungen haben die WHO und ihre Mitgliedstaaten Blutungsstörungen auf die globale Gesundheitsagenda gesetzt und die Notwendigkeit einer verstärkten globalen Koordinierung und nachhaltiger politischer Maßnahmen zur Beseitigung der gesundheitlichen Ungleichheiten, von denen unsere Gemeinschaft betroffen ist, anerkannt.
Die WFH lobt Armenien (das Land, das die Initiative vorschlägt) für seine außergewöhnliche Führungsrolle bei dieser wichtigen Initiative und dankt allen Mitgliedstaaten, die die Initiative mittragen: Bosnien und Herzegowina, China, Ägypten, Georgien, Irak, Lettland, Malta, Marokko, Nepal, Paraguay, die Russische Föderation, Spanien, Slowenien, Sri Lanka und Togo.
Weitere Informationen über die Entschließung zu globalen Maßnahmen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit für Menschen mit Hämophilie und anderen Blutungsstörungen, finden Sie hier.
Über Hämophilie und andere Blutungsstörungen
Bei Menschen mit Blutungsstörungen funktioniert der Blutgerinnungsprozess nicht richtig, so dass sie länger als normal bluten können. Bei manchen Menschen kann es zu spontanen Blutungen in Gelenke, Muskeln oder andere Körperteile kommen, die zu schweren gesundheitlichen Komplikationen führen können.
Über die World Federation of Hemophilia
Die WFH ist eine gemeinnützige Organisation, die sich für die Verbesserung und Aufrechterhaltung der Versorgung von Menschen mit erblichen Blutungsstörungen auf der ganzen Welt einsetzt. In der WFH arbeiten nationale Mitgliedsorganisationen und Angehörige der Gesundheitsberufe zusammen, um die Versorgung von Menschen mit erblichen Blutungsstörungen auf der ganzen Welt sicherzustellen. Wir arbeiten mit Regierungen und Hämophilie-Behandlungszentren zusammen, um das Wissen durch Schulungen zu erweitern und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, die sie benötigen, um Menschen mit Blutungsstörungen in ihren Gemeinden zu erkennen, zu unterstützen und zu behandeln, während wir gleichzeitig die globale Interessenvertretung und Zusammenarbeit fördern, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.wfh.org.
Medienkontakt: Neha Suchak, Direktor, Marketing & Kommunikation, nsuchak@wfh.org, +1 514-875-7944, #2857; www.wfh.org
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.