
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.

Asfinag und ÖAMTC kombinieren emotionale Bewusstseinsbildung mit neuer Technologie, um den „Arbeitsplatz Straße“ sicherer zu machen. Unter dem Slogan „Danke, dass du auf meine Mama/meinen Papa aufpasst“ starten die Organisationen eine gemeinsame Kampagne, bei der die Kinder der Mitarbeitenden als Botschafter auftreten. Hintergrund sind mehrere schwere Unglücke mit Autobahn-Personal: Im Jahr 2025 war Asfinag-Personal in sechs Unfälle auf Autobahnen involviert, einer davon endete tödlich. Parallel zu der Kampagne wird in Österreich ein KI-basiertes Warnsystem im Live-Betrieb getestet.
Die Dimension des Problems ist erheblich. Laut Daten von Statistik Austria und ÖAMTC kam es 2025 zu insgesamt 2.137 Unfällen mit Personenschaden auf Autobahnen und Schnellstraßen, 45 davon verliefen tödlich. Als häufigste Ursachen gelten Unachtsamkeit und Ablenkung. Eine IFES-Umfrage zeigt, wie verbreitet riskantes Verhalten ist: Ein Drittel der Befragten gibt an, während der Fahrt Handy-Nachrichten zu lesen oder zu schreiben, die Hälfte bedient Navi oder Radio. Unter den unter 30-Jährigen räumen 60 Prozent ein, schon einmal während der Fahrt ein Video aufgenommen zu haben.
Das neue KI-System zielt darauf ab, die Arbeit von Straßenkolonnen unter fließendem Verkehr besser abzusichern. Auf Sicherungsfahrzeugen oder Warnleitanhängern montierte Kameras erfassen Fahrzeuge in rund 300 Metern Entfernung. Die Künstliche Intelligenz analysiert daraufhin den Fahrweg der herannahenden Fahrzeuge und löst bei Kollisionsgefahr Warnungen aus: Die Person am Steuer wird mit einem Hupsignal aufmerksam gemacht, während Straßenarbeiter ein kleines Gerät am Körper tragen, das im Gefahrenfall vibriert. Diese wenigen zusätzlichen Sekunden sollen reichen, um sich aus der Gefahrenzone zurückzuziehen.
Derzeit sind fünf Kameras im Einsatz, weitere 21 Kollisionswarner werden angeschafft. Der Testbetrieb läuft bis Jahresende, anschließend soll über eine flächendeckende Einführung entschieden werden. Auch der ÖAMTC erprobt die Technologie im praktischen Alltag: Elf Fahrzeuge des Clubs wurden mit dem System ausgerüstet, sie werden in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland getestet. Die Kombination aus KI-gestützter Früherkennung und einer breit angelegten Kampagne gegen Ablenkung am Steuer soll das Risiko für Verkehrspersonal senken – und zugleich Fahrerinnen und Fahrer stärker für die Konsequenzen ihres Verhaltens sensibilisieren.