Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.

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Österreich weist drei russische Diplomaten wegen Spionageverdachts aus

04.05.2026


Österreich hat drei russische Diplomaten wegen des Verdachts der Spionage des Landes verwiesen und sie zu „persona non grata“ erklärt. Nach Angaben der Regierung sollen die betroffenen Mitarbeiter der russischen Vertretungen in Wien in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die als nachrichtendienstliche Operationen gelten. Die Außenministerin Beate Meinl-Reisinger betonte, es sei „inakzeptabel“, diplomatische Immunität für Spionage zu nutzen. Laut einer Erklärung aus Wien haben die drei Diplomaten Österreich bereits verlassen.

Nach Berichten des österreichischen Rundfunks ORF sollen die Diplomaten direkt in satellitengestützte Überwachungstätigkeiten involviert gewesen sein. Es geht demnach um mutmaßliche Spionage gegen in Wien ansässige internationale Organisationen unter Nutzung von Satellitentechnik auf dem Gelände der russischen Botschaft und des russischen Diplomatenkomplexes. Die Regierung hatte bereits im April die Aufhebung der diplomatischen Immunität der drei Betroffenen gefordert, Moskau kam dieser Forderung jedoch nicht nach. Die österreichische Außenministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die „Vielzahl von Antennen“ auf den Dächern russischer Vertretungen in Wien, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden.

Wien reagiert auf den Fall auch mit einer geplanten Verschärfung des Strafrechts. Bislang ist Spionage durch ausländische Nachrichtendienste in Österreich nur strafbar, wenn sie sich direkt gegen österreichische Interessen richtet. Die Bundesregierung will nach einem Vorschlag des Justizministeriums einen zusätzlichen Tatbestand einführen, der auch die Interessen internationaler Organisationen – etwa der Vereinten Nationen und ihrer Spezialorganisationen mit Sitz in Wien – schützt. Zudem sollen bestehende Spionageparagrafen verschärft werden. Wien ist nach New York und Genf eines der wichtigsten diplomatischen Zentren weltweit und beherbergt zahlreiche internationale Einrichtungen.

Das russische Botschaftspersonal reagierte empört auf die Entscheidung. Die russische Botschaft in Wien bezeichnete die Ausweisung als „ungehörig, unbegründet, politisch motiviert und völlig inakzeptabel“ und kündigte „scharfe Gegenmaßnahmen“ an. Nach Angaben von Medien sind in Österreich rund 220 Mitarbeiter der russischen Botschaft akkreditiert; seit Beginn des russischen Militäreinsatzes in der Ukraine im Jahr 2022 wurden bereits rund ein Dutzend russischer Diplomaten des Landes verwiesen. Nach Zählung der Nachrichtenagentur Reuters summierten sich die Ausweisungen seit 2020 auf 14 russische Diplomaten. Aus Moskau kam zunächst keine detaillierte Reaktion auf die jüngste Entscheidung der österreichischen Regierung.