
Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.

Die Stadt Wien startet ein neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen und richtet den Fokus dabei klar auf bisher ungenutzte Flächen im dicht bebauten Stadtgebiet. Ab 4. Mai 2026 stehen dafür 7 Millionen Euro bereit. Gefördert werden vor allem innovative und multifunktionale Anlagen, die technisch anspruchsvoller oder kostenintensiver sind als klassische Aufdachlösungen – etwa Installationen an Gebäudefassaden oder auf Dachgärten.
Mit dem Paket verfolgt die Stadt mehrere energiepolitische Ziele. Der Ausbau klimafreundlicher Stromerzeugung soll beschleunigt und die Abhängigkeit von ausländischen Energielieferanten verringert werden. Gleichzeitig zielt Wien darauf ab, langfristig mehr Kontrolle über die Energiepreise zu gewinnen. Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) verweist in diesem Zusammenhang auf den geplanten Ausstieg aus Gas und Öl und bezeichnet Sonnenstrom als zentrale Säule für mehr Energieunabhängigkeit und eine klimafreundliche Zukunft.
Die Stadt reagiert damit auch auf Marktveränderungen: Die Kosten für klassische Aufdachanlagen und Speicher sind zuletzt deutlich gesunken, viele Projekte amortisieren sich bereits nach wenigen Jahren. Die Förderung wird daher nun gezielt auf komplexere Vorhaben verlagert. Unterstützt werden künftig vor allem Fassaden-PV-Anlagen sowie Photovoltaik auf Dachgärten, sofern diese öffentlich, öffentlich zugänglich oder gemeinschaftlich genutzt werden. Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden.
Parallel dazu bleiben bestehende Förderschienen bestehen. Programme für PV-Anlagen im mehrgeschoßigen Wohnneubau, auf Flugdächern und auf Gründächern haben sich nach Darstellung der Stadt bewährt und werden bis 2027 weitergeführt. Insgesamt soll der Ausbaupfad damit abgesichert werden: Bis 2030 strebt Wien eine installierte PV-Leistung von 800 Megawatt Peak (MWp) an – genug, um nach Angaben der Stadt rund ein Viertel aller Wiener Haushalte mit Sonnenstrom zu versorgen.
Um die Nachfrage anzukurbeln und Projekte zu erleichtern, baut Wien auch sein Beratungs- und Serviceangebot aus. Bürgerinnen, Bürger und Betriebe können sich kostenlos informieren, wie sich der Umstieg auf Sonnenstrom konkret umsetzen lässt. Beratungen sind telefonisch oder per Video-Call möglich und können online gebucht werden; weitere Details zum Förderpaket und zum erweiterten Informationsangebot stellt die Stadt ab 4. Mai auf sonnenstrom.wien.gv.at bereit.