Streit um Krankenkassen-Reform: Länder kritisieren einseitige Belastungen

10.06.2026


Unter den Bundesländern formiert sich geschlossener Widerstand gegen das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegte Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, dass im Bundesrat an diesem Freitag ein zwischen allen Ländern abgestimmter Antrag zum GKV-Gesetz eingebracht werden soll. Ihr Bundesland habe dabei für die ostdeutschen Länder eine maßgebliche Rolle bei der Ausarbeitung übernommen. Das Ziel der Länderseite: den Kurs der Bundesregierung bei der Konsolidierung der Kassenfinanzen korrigieren.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit zu schließen und weitere Anhebungen der Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken setzt dabei auf Ausgabenbremsen bei Leistungserbringern, höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragsstabilitätsgesetz soll am Freitag auch den Bundestag passieren, der Bundesrat kann zunächst Stellung nehmen. Formell ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig, die Länder können den Prozess aber politisch verzögern und inhaltlich Einfluss nehmen.

Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrates warnte bereits vor erheblichen Nebenwirkungen der Sparstrategie. Die geplanten Maßnahmen dürften „nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden“, heißt es in einer Stellungnahme. Zwar müsse der Krankenhaussektor zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen, doch sieht der Ausschuss durch die vorgesehenen Einschnitte eine „hohe Insolvenzgefahr“ und eine überproportionale Belastung einzelner Bereiche. Auch in den Vorbereitungsgesprächen zur Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Bremen nehmen die Spar- und Reformpläne nach Angaben Dreses breiten Raum ein.

Drese kritisierte, es sei politisch kaum vermittelbar, Versicherte und Leistungserbringer wie Krankenhäuser zusätzlich zu belasten, während zentrale Kostentreiber unangetastet blieben. Dazu zählt sie versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit teilweise über die Kassenbeiträge finanziert werden. Ein Beispiel sind die Krankenkassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger: Nach Angaben der Techniker Krankenkasse zahlt der Bund pro versicherter Person derzeit 144 Euro im Monat. Diese Summe decke nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten, der Rest werde von der Gemeinschaft der Beitragszahler getragen. Experten plädieren daher für eine vollständige Finanzierung dieser Ausgaben direkt aus dem Bundeshaushalt.

Die Unzufriedenheit der Länder erstreckt sich neben dem GKV-Beitragsstabilitätsgesetz auch auf die geplante Reform der Pflegeversicherung. Nach Darstellung Dreses wurde die Tagesordnung der GMK kurzfristig angepasst, um beiden Themen mehr Raum zu geben und die Abstimmung unter den Ländern zu vertiefen. Während der Bund auf Haushaltsentlastung und Beitragssatzstabilität setzt, fordern die Länder eine ausgewogenere Verteilung der Lasten und eine stärkere Beteiligung des Bundes an gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im Gesundheitssystem. Wie weit sie damit im parlamentarischen Verfahren durchdringen, dürfte sich in den kommenden Wochen im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat entscheiden.

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Sammelklage gegen CRIF in Vorbereitung: Bis zu 500 Euro Entschädigung pro betroffene Person erwartet

10.06.2026


Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.

Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.

Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.

Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.