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Das umstrittene Hotel- und Chaletdorf „TRIFORÊT“ in Hinterstoder im oberösterreichischen Bezirk Kirchdorf steht nach Konkurs und Schließung vor einem Neustart. Das zuvor leer stehende Berghotel war während der Corona-Pandemie von Ideengeber und Investor Michael Fröhlich reaktiviert worden, eröffnete im Dezember 2023, ging im Mai 2025 in Konkurs und wurde im März 2026 geschlossen. Nun soll das Projekt als „TRIFORÊT alpin.resort“ am 9. Juli 2026 erneut an den Start gehen – diesmal mit der Falkensteiner Michaeler Tourism Group (FMTG) als Betreiberin.
Polytec-Gründer Friedrich Huemer, der nach der Insolvenz der früheren Betreibergesellschaft bereits 2025 eingestiegen war, bleibt als Miteigentümer an Bord. Fröhlich fungiert nun als Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft. Für das Resort, das auf einen Fünf-Sterne-Standard zielt, wurde laut FMTG ein langfristiger Managementvertrag abgeschlossen. Das Unternehmen positioniert das Projekt als erstes Haus seines neuen Formats „Falkensteiner Residences“ im Boutique-Stil, das sich konsequent an Landschaft und Destination orientieren soll. Die 41 Apartments und 20 Chalets können bereits gebucht werden, erste Gruppenanfragen liegen laut Fröhlich vor.
Begleitet wird der Neustart von anhaltender politischer Kritik. Die oberösterreichischen Grünen monieren, dass für ein „reines Investorenprojekt“ Steuergeld fließe. Das Land fördert den Bau mit 2 Millionen Euro. Laut einer Presseaussendung der Grünen zeigt ein Grundbuchauszug, dass die als „Appartements mit touristischer Nutzung“ beworbenen Einheiten einzeln an private, finanzkräftige Investoren verkauft worden seien, vermarktet als „attraktive Kapitalanlage mit höherer Rendite als bei klassischen Anlegerwohnungen“. Dass für ein derartiges Modell öffentliche Mittel eingesetzt werden, sorgt in der Partei für Widerspruch.
Fröhlich weist diese Darstellung zurück. Es gebe 26 Miteigentümer, also Investoren, die Geld in die Hand genommen hätten, jedoch keinerlei Nutzungsrechte besäßen, betont er. Die Landesförderung beziehe sich auf den Bau und sei vertraglich bis 2033 an die Eigentümergesellschaft gebunden, die selbst nie in Konkurs gegangen sei. Für Miteigentümer Huemer ist entscheidend, dass mit der FMTG nun ein erfahrener Betreiber mit „touristischer Vision“ an Bord sei, der das Projekt langfristig führen solle. FMTG-Chef Otmar Michaeler wiederum sieht in Hinterstoder eine Destination für anspruchsvolle Reisende, die „Raum, Stille, Natur und gleichzeitig kompromisslose Qualität und Professionalität“ suchen – ob das Luxusmodell samt Investorenstruktur und öffentlicher Förderung in der Region und politisch auf Dauer akzeptiert wird, dürfte sich mit der Wiedereröffnung zeigen.

Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.
Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.
Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.
Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.