
Ein Konflikt um die Verwertung von Altpapier entwickelt sich zu einem länderübergreifenden Rechtsstreit: Der Vorarlberger Gemeindeverband und seine hundertprozentige Tochter VGV Service gGmbH haben eine Zivilklage gegen die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (EAG) eingebracht. Im Kern geht es um ausstehende Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Verwertung von Vorarlberger Altpapier seit Mitte 2024. Der Verband spricht von einem notwendigen Schritt, um die finanziellen Ansprüche der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.
Die EAG hatte nach einem EU-weiten Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2023 eine Dienstleistungskonzession für die wirtschaftliche Verwertung des Vorarlberger Altpapiers erhalten. Damit verbunden war laut Gemeindeverband die Verpflichtung, das Material zu verwerten und die vereinbarte Vergütung an die VGV Service gGmbH zu leisten. Mitte 2024 beabsichtigte die EAG jedoch, den Vertrag unter Verweis auf angebliche Qualitätsmängel des Materials zum Jahresende zu kündigen. Zugleich stellte das Unternehmen die Zahlungen ein.
Nach Darstellung des Gemeindeverbandes führte die EAG die Abholung und Verwertung des Altpapiers jedoch weiter fort und vereinnahmte die daraus erzielten Erlöse. Eine einvernehmliche Lösung sei trotz intensiver Gespräche nicht gelungen, sagte Peter Hohlbrugger, der im Gemeindeverband für den Bereich Abfallwirtschaft zuständig ist. Aus Sicht der VGV bestehe ein klarer vertraglicher Anspruch auf die Entgelte für den Zeitraum von Juli bis Ende 2024. Schwankungen bei Marktpreisen oder Materialqualitäten entbänden ein Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen, betont der Verband.
Als Reaktion auf die verfahrene Situation leitete der Gemeindeverband Mitte Oktober 2024 eine Notvergabe ein und beauftragte das Unternehmen Loacker Recycling in Vorarlberg mit der Aufgabe der Altpapierverwertung. Für die Bevölkerung sollen sich dadurch keine Änderungen ergeben: Sammlung und Abholung des Altpapiers laufen nach Angaben des Gemeindeverbandes wie gewohnt weiter, zusätzliche Kosten oder Einschränkungen würden nicht erwartet. Wie sich der Rechtsstreit auf die künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und Bundesländern auswirkt, bleibt vorerst offen.

Die Semperit AG Holding hat ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme zum freiwilligen Übernahmeangebot der B&C Holding Österreich GmbH vorgelegt – ohne eine klare Empfehlung für oder gegen die Annahme auszusprechen. In der am 4. Mai 2026 veröffentlichten Äußerung arbeitet der Vorstand die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente beider Seiten heraus und beschreibt das Papier ausdrücklich als Orientierungshilfe für die Aktionärinnen und Aktionäre. Der Aufsichtsrat schließt sich der Analyse an und verzichtet ebenfalls auf eine eigene Annahme- oder Ablehnungsempfehlung.
Kern der Offerte ist ein Angebotspreis von 15,00 Euro je Aktie. Damit verbindet sich laut Semperit eine Prämie von 25,2% auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026, also den Kurs vor Bekanntgabe des Angebots. Der Vorstand verweist zudem darauf, dass der angebotene Preis über den historischen Durchschnittskursen der Semperit-Aktie liegt und Investoren einen Ausstieg ermöglicht, der nicht von der jeweils gegebenen Marktliquidität abhängt – ein Argument vor allem für Anteilseigner mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf oder begrenztem Anlagehorizont.
Dem stellt das Management deutliche Vorbehalte gegenüber. So liegt der Angebotspreis nach der veröffentlichten Stellungnahme unter dem Buchwert von 20,20 Euro je Aktie. Außerdem verweisen Vorstand und Aufsichtsrat auf aktuelle Analystenschätzungen von bis zu 22,00 Euro je Aktie. Aus ihrer Sicht bildet die Offerte damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens ab. Wer das Angebot annimmt, verzichtet zugleich auf mögliche zukünftige Ertragschancen, falls sich Geschäft und Marktumfeld günstiger entwickeln sollten.
Ob die Annahme wirtschaftlich sinnvoll ist, hänge daher maßgeblich von der individuellen Situation der Anleger ab, betont Semperit. Eine Rolle spielten insbesondere der persönliche Anschaffungspreis, der geplante Anlagehorizont, der eigene Liquiditätsbedarf und steuerliche Überlegungen, ebenso wie Erwartungen an die weitere Entwicklung des Unternehmens und der Märkte. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären, ihre persönlichen Verhältnisse sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen. Die vollständigen Äußerungen zum Angebot sind auf der Semperit-Website im Investor-Relations-Bereich abrufbar; der nächste wichtige Termin im Finanzkalender ist die Quartalsmitteilung am 13. Mai 2026.