In Wien haben am Freitag die traditionellen Maifeierlichkeiten der SPÖ begonnen. Seit den frühen Morgenstunden zogen Delegationen aus den Bezirken durch die Innenstadt in Richtung Rathausplatz, wo am Vormittag die zentrale Schlusskundgebung angesetzt ist. Dort treten Bundesparteivorsitzender und Vizekanzler Andreas Babler, Wiens Bürgermeister und SPÖ-Landeschef Michael Ludwig, ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian sowie die Frauenvorsitzende der SPÖ Wien, Marina Hanke, als Redner auf.
Optisch dominieren rote Fahnen und Transparente das Bild am Ring, akustisch ist der Aufmarsch von Blasmusik, Dudelsackklängen und Trommeldarbietungen begleitet. Bei stabilem Frühlingswetter inszeniert die Partei ihre traditionelle Präsenz im öffentlichen Raum. Ludwig zog als einer der ersten auf den Rathausplatz ein und führte – wie in den Vorjahren – die Abordnung aus seinem Heimatbezirk Floridsdorf an.
Auf den Schildern und Transparenten der Delegationen zeigte sich neben klassischer Unterstützung auch deutliche Kritik aus den eigenen Reihen. So richteten sich Parolen gegen Kürzungen bei der Mindestsicherung. Weitere Forderungen zielten auf eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen, etwa mit dem Slogan „Her mit der Millionärssteuer“. Auch der Aufruf „Soziale Werte nicht über Bord schmeißen“ machte deutlich, dass Teile der Basis stärkere sozialpolitische Akzente einfordern.
Neben der politischen Symbolik waren am Rathausplatz bereits Aufbauten mit der Aufschrift „12 Points Vienna“ zu sehen. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Eurovision-Village, das in der kommenden Woche eröffnet wird und als Fan-Zentrum des Song Contests dienen soll. Damit überlagern sich in der Wiener Innenstadt an diesem 1. Mai die klassischen Maifeiern der Sozialdemokratie mit den Vorbereitungen auf ein internationales Pop-Ereignis.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.