SHANGHAI, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) hat die Shanghaier Markenzertifizierung für seine Ship-to-Shore (STS)-Containerkrane der 3E-Klasse erfolgreich erneuert - das allererste Produkt, das diese Bezeichnung erhielt und seit Beginn des Programms das Zertifikat Nr. 001 besitzt.
Die von der Shanghaier Stadtverwaltung für Marktregulierung beaufsichtigte Shanghaier Markenzertifizierung ist ein freiwilliges Qualitätszeichen für hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Nach dem Vorbild international anerkannter Konformitätsbewertungsverfahren umfasst es eine strenge Bewertung durch Dritte anhand der Normen und technischen Spezifikationen der Marke Shanghai, die sowohl das antragstellende Unternehmen als auch seine Angebote umfasst.
Der STS-Kran der Klasse 3E von ZPMC wurde 2018 erstmals mit der Zertifizierung ausgezeichnet, die gemeinsam von der Shanghaier Marktaufsicht und der Shanghai Brand International Certification Alliance erteilt wurde. Der Kran der 3E-Klasse, der für ultragroße Containerschiffe mit einer Kapazität von 18.000 TEU und mehr konzipiert wurde, wurde 2012 erstmals in Betrieb genommen. Durch jahrelange, iterative Innovation ist die Produktlinie inzwischen zu einem vollständigen Portfolio bestehend aus 3E, 3E PLUS und 3E Ultra herangewachsen, das den betrieblichen Anforderungen eines breiten Spektrums von Großschiffen gerecht wird und gleichzeitig hocheffizientes Be- und Entladen ermöglicht. Die Serie ist durch 52 erteilte Patente geschützt. Bis heute wurden mehr als 800 Einheiten weltweit ausgeliefert, was ZPMC eine führende Position auf dem globalen Markt für Hafenausrüstung verschafft.
In Zukunft wird ZPMC sein Engagement für ein umfassendes Qualitätsmanagement vertiefen und seine Anstrengungen verstärken, um die hohe Qualität der Fertigung und die technische Exzellenz als Markenzeichen der Marke ZPMC zu etablieren, um höhere Maßstäbe für die Branche zu setzen und den Ruf der Shanghaier Markenzertifizierung weiter zu stärken.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.