Polar, ein Unternehmen im Portfolio von H.I.G. Capital, schließt eine rekordverdächtige Anleiheemission in den nordischen Ländern im Umfang von 800 Millionen Euro ab

02.06.2026

LONDON, 2. Juni 2026 /PRNewswire/ -- H.I.G. Capital („H.I.G."), eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar, gibt bekannt, dass ihr Portfoliounternehmen, die PolarDC Group Limited („Polar" oder das „Unternehmen"), über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft PolarDC Finance NO1 AS erfolgreich eine vorrangig besicherte Anleihe im Wert von 800 Millionen Euro auf dem nordischen Anleihemarkt begeben hat. Diese wegweisende Transaktion stellt einen neuen Rekord hinsichtlich des Transaktionsvolumens auf dem nordischen Markt dar und festigt die führende Marktposition von Polar als Entwickler, Eigentümer und Betreiber von europäischer Rechenzentrumsinfrastruktur, die auf Hochleistungsrechneranwendungen ausgerichtet ist.

Der Erlös aus der Anleihe wird zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten für das erste Rechenzentrum des Unternehmens in Drangedal, Norwegen, sowie zur Fertigstellung von zwei weiteren Rechenzentren verwendet, deren Fertigstellung für 2026 bzw. 2027 vorgesehen ist. Die Transaktion stieß bei institutionellen Anlegern aus aller Welt auf großes Interesse und war deutlich überzeichnet.

Andy Hayes, CEO von Polar, erklärte: „Diese Finanzierung stellt einen entscheidenden Meilenstein dar, da Polar sich zu einer der führenden Rechenzentrumsplattformen Europas entwickelt und eine Infrastruktur aufbaut, die für KI- und Hochleistungs-Computing-Anwendungen gerüstet ist. Wir verzeichnen weiterhin ein deutliches Nachfragewachstum bei Neocloud-, Hyperscale- und Unternehmenskunden für die speziell auf diese Anforderungen zugeschnittenen Einrichtungen von Polar und freuen uns darauf, die soliden Partnerschaften, die wir mit den führenden Kunden, Lieferanten und zukünftigen Standorten der Branche aufgebaut haben, weiter auszubauen."

Andrew Liau, Head of Europe Infrastructure bei H.I.G., erklärte: „Wir sind begeistert von dieser Transaktion und der Bestätigung, die uns durch die Beteiligung führender institutioneller Investoren zuteilwird. Seit der ersten Investition von H.I.G. ist Polar rasch gewachsen, um der Kundennachfrage gerecht zu werden, und hat eine umfangreiche Entwicklungspipeline in ganz Europa umgesetzt. Diese Emission spiegelt die Qualität des Unternehmens wider."

Arctic Securities und DNB Carnegie fungierten in Verbindung mit der Emission als Joint Bookrunners. Thommessen und Wikborg Rein fungierten als Berater des Emittenten bzw. der Joint Bookrunners.

Informationen zu Polar

Polar entwickelt und betreibt nachhaltige, leistungsstarke Rechenzentren, die für KI-Anwendungen und rechenintensive Workloads mit hoher Dichte optimiert sind. Das Unternehmen ist auf die Errichtung energieeffizienter Anlagen spezialisiert, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, und bedient damit den wachsenden Bedarf von KI- und Technologieunternehmen in ganz Europa. Weitere Informationen finden Sie unter polardc.com.

Informationen zu H.I.G. Capital

H.I.G. Capital ist eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar.* Mit Hauptsitz in Miami und Niederlassungen in Atlanta, Boston, Chicago, Los Angeles, New York, San Francisco und Stamford in den Vereinigten Staaten sowie internationalen Tochtergesellschaften in Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Bogotá, Rio de Janeiro, Dubai und Hongkong ist H.I.G. darauf spezialisiert, mittelständischen Unternehmen Fremd- und Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, wobei ein flexibler und operativ ausgerichteter Ansatz mit Wertschöpfung verfolgt wird:

  • Die Equity-Fonds von H.I.G. investieren in Management-Buy-outs, Rekapitalisierungen und Ausgliederungen sowohl profitabler als auch leistungsschwacher Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.
  • Die Fremdkapitalfonds von H.I.G. investieren in vorrangige Finanzierungen, Unitranche- sowie nachrangige Fremdfinanzierungen für Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen, sowohl im Primärmarkt (direkte Origination) als auch an den Sekundärmärkten. H.I.G. verwaltet zudem eine börsennotierte Beteiligungsgesellschaft, WhiteHorse Finance.
  • Die Immobilienfonds von H.I.G. investieren in wertsteigernde Immobilien, die von verbesserten Asset-Management-Verfahren profitieren können.
  • H.I.G. Infrastructure konzentriert sich auf Investitionen mit Wertsteigerungspotenzial sowie Core-Plus-Investitionen im Infrastruktursektor.

Seit der Gründung im Jahr 1993 hat H.I.G. weltweit in mehr als 400 Unternehmen investiert und diese verwaltet. Das aktuelle Portfolio der Firma umfasst mehr als 100 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 53 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen finden Sie auf der H.I.G.-Website hig.com.

*Basierend auf dem gesamten von H.I.G. Capital und seinen verbundenen Unternehmen eingeworbenen Kapital.

Kontakt:

Andrew Liau

Managing Director

Head of Europe Infrastructure

aliau@hig.com

Michael Pothitos

Managing Director

mpothitos@hig.com

Philippe de Limburg Stirum

Managing Director

plimburg@hig.com

H.I.G. Capital

10 Grosvenor Street

2nd Floor

London W1K 4QB

Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 (0) 207 318 5700

hig.com

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.