APsystems veröffentlicht ESG-Bericht 2025: Stärkung der Governance und Förderung von Innovationen durch KI

11.05.2026

JIAXING, China, 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- APsystems (SH.688348), ein führender Anbieter dezentraler PV- und Energiespeicherlösungen, hat seinen ESG-Nachhaltigkeitsbericht 2025 veröffentlicht – die dritte jährliche Offenlegung des Unternehmens in Folge. Der Bericht beschreibt die Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance und legt einen besonderen Schwerpunkt auf den Ausbau der Governance, den Einsatz von KI sowie die CO2-Minderung.

„In der globalen Energiewende bleibt APsystems an der Spitze dieser Entwicklung und verfolgt die Mission, eine CO2-freie Zukunft voranzutreiben und intelligente Energie für alle zugänglich zu machen", sagte Dr. Ling Zhimin, Vorsitzender und Geschäftsführer von APsystems. „Wir werden den technologischen Wandel weiter aufgreifen, unsere globale Präsenz ausbauen und ESG-Grundsätze fest in unseren Betriebsabläufen verankern – mit dem Ziel, zum sichersten und effizientesten Anbieter für die Umwandlung sauberer Energie zu werden."

APsystems vertiefte sein Engagement für ESG und erweiterte seine ESG-Governance zu einem vierstufigen, integrierten Rahmenwerk, das einen geschlossenen Regelkreis für Entscheidungsfindung und Aufsicht schafft. Das Unternehmen hat für 2025 19 zentrale ESG-Themen ermittelt – darunter die digitale Transformation als neue Priorität. Zudem stärkte APsystems Geschäftsethik, interne Kontrollen und Compliance durch regelmäßige Schulungen sowie durchgängiges Risikomanagement. Infolgedessen erhielt APsystems mehrere ESG-Auszeichnungen, darunter „Model Sustainable Development Enterprise" und „ESG Model Listed Company".

Im Einklang mit IFRS S2 führte APsystems Bewertungen von Klimaszenarien durch und standardisierte das Treibhausgasmanagement. Alle Vertragshersteller sind nach ISO 14001 zertifiziert. Mit kumulierten Auslieferungen von MLPE-Lösungen von mehr als 7,5 GW in 168 Ländern und Regionen hat das Unternehmen die Erzeugung von nahezu 9,5 TWh sauberer Energie unterstützt und dadurch ca. 12 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden.

F&E hat weiterhin höchste Priorität: Mehr als 50 % der Beschäftigten von APsystems sind in Forschung und Entwicklung tätig. Das Unternehmen hält mehr als 230 Schutzrechte an geistigem Eigentum, darunter über 100 Erfindungspatente. Das Unternehmen entwickelt drei Geschäftsbereiche weiter: Plug-in-Solar- und Speicherlösungen, private Anwendungen sowie Solar- und Speicherlösungen für Gewerbe und Industrie. Zu den wegweisenden Projekten gehören das 25-MW-Projekt im Nanjing International Expo Center, Chinas Mikrowechselrichter-Kraftwerk mit der größten Einzelkapazität, sowie ein Energiespeicherkraftwerk mit 100 MW/400 MWh in Shenzhou, China. Durch Zertifizierungen nach ISO 9001 und ISO 27001 sowie ein geschlossenes Kundenservice-System, das in allen Regionen eine Zufriedenheit von über 80 % erreicht, gewährleistet APsystems stabile Qualität, Datensicherheit und eine resiliente, lokal verankerte Lieferkette.

Mit Fokus auf die KI-gestützte digitale Transformation nutzt APsystems KI in seinen Solar- und Speicherproduktlinien, um ein intelligentes Energieökosystem aufzubauen. Zu den wichtigsten digitalen Neueinführungen zählen „BESS AI" für das Heimenergiemanagement, „AP Designer" für die Anlagenplanung, die Energie-Internet-Plattform „Blue Ocean Navigation" sowie der intelligente Kundenservice-Roboter „APbot". Zusammen mit unternehmensweiten Datenplattformen haben diese Lösungen die betriebliche Effizienz, Compliance im Umgang mit Daten und Rückverfolgbarkeit von Geräten verbessert.

Mit einem am Menschen orientierten Ansatz stellt APsystems das Wohlergehen und die Entwicklung der Beschäftigten in den Mittelpunkt. Das Unternehmen erreichte eine Zufriedenheit der Beschäftigten von 94,14 % sowie eine Schulungsquote von 100 %. Im Jahr 2025 spendete APsystems Sachleistungen für gemeinnützige Zwecke im Wert von mehr als 2,39 Millionen RMB – darunter mehr als 8000 Solarleuchten und 1800 tragbare Powerstations.

Im Jahr 2026 wird APsystems Solar- und Speicherlösungen weiter als zentralen Wachstumstreiber nutzen und sich dabei von ESG-Grundsätzen leiten lassen, um globale Lösungen für grüne Energie voranzubringen und gemeinsam mit allen Stakeholdern eine CO2-freie Zukunft mitzugestalten.

*Den vollständigen ESG-Nachhaltigkeitsbericht 2025 finden Sie hier.

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/2975619/image1.jpg

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.