Wegen Sparplänen: Tausende Berliner Ärzte legen am Mittwoch die Arbeit nieder

10.06.2026


Viele Berlinerinnen und Berliner müssen am Mittwoch mit geschlossenen Praxen rechnen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben sich mehr als 2.000 Mitglieder für eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemeldet. Ärztliche Berufsverbände haben dazu aufgerufen, die reguläre Sprechstunde ruhen zu lassen und stattdessen an Protestaktionen teilzunehmen.

Besonders deutlich dürften die Einschränkungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu spüren sein. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht davon aus, dass der Großteil der entsprechenden Praxen in Berlin am Mittwoch geschlossen bleibt. Der Verband warnt, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen künftig schwerer zugänglich werden könnten, falls die geplanten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Praxen gerieten finanziell unter Druck, wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet würden.

Hintergrund der Proteste ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ mobilisieren Medi Geno Deutschland, die Allianz Deutscher Ärzteverbände und weitere Organisationen gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die KV Berlin befürchtet wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Weniger Praxen, längere Wartezeiten und eingeschränkte Leistungen seien mögliche Folgen, heißt es von der Körperschaft.

Für dringende Fälle verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Notdienststrukturen. In Berlin bleiben am Mittwoch unter anderem Notdienstpraxen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain, im Sana Klinikum Lichtenberg sowie in den DRK Kliniken Westend geöffnet. Zugleich warnen Vertreter aus den Ländern wie Baden-Württemberg, dass die Vertretungs- und Notfallregelungen nur begrenzte Kapazitäten haben. Patienten müssen sich daher auf Wartezeiten und eingeschränkte Zugänge zur Regelversorgung einstellen, während die Ärzteschaft mit dem Protesttag politischen Druck gegen das geplante Sparpaket aufbaut.

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Sammelklage gegen CRIF in Vorbereitung: Bis zu 500 Euro Entschädigung pro betroffene Person erwartet

10.06.2026


Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.

Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.

Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.

Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.