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Die UNIQA Insurance Group AG schüttet für das Geschäftsjahr 2025 eine deutlich erhöhte Dividende aus und stellt zugleich ihren Aufsichtsrat teilweise neu auf. Die ordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2026 beschloss eine Ausschüttung von 0,72 Euro je dividendenberechtigter Aktie. Das entspricht einem Plus von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt fließen damit 184,72 Millionen Euro an die Anteilseigner, die Gesamtausschüttung steigt im Jahresvergleich um 3,99 Prozent.
Operativ schlägt sich die höhere Dividende in einer Dividendenrendite von 4,66 Prozent für das Jahr 2025 nieder, berechnet auf Basis eines Schlusskurses von 17,10 Euro an der Wiener Börse am Tag der Hauptversammlung. Damit fällt die Rendite niedriger aus als im Vorjahr, als sie noch 7,66 Prozent betragen hatte. Die Aktien des ATX-Unternehmens werden ab dem 18. Juni 2026 ex Dividende 2025 gehandelt; der Ex-Dividenden-Tag kann sich optisch belastend auf den Kurs auswirken, bevor die Auszahlung über die jeweilige depotführende Bank erfolgt. Dividendenzahltag ist der 22. Juni 2026, Hauptzahlstelle ist die Raiffeisen Bank International AG, Auszahlungen erfolgen abzüglich 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer.
Aufsichtsratsseitig reflektiert UNIQA den Generationswechsel im Spitzenmanagement der eng verbundenen Raiffeisen Bank International (RBI). Der designierte RBI-CEO Michael Höllerer zieht in das Kontrollgremium ein und übernimmt das Mandat vom scheidenden RBI-Chef Johann Strobl. Zudem folgt Bernhard Breunlich auf Markus Andréewitch im Aufsichtsrat. An der Börse stieß das Gesamtpaket aus Dividendenerhöhung und personellen Veränderungen auf positive Resonanz: Die UNIQA-Aktie legte im Wiener Handel zeitweise um 0,58 Prozent auf 17,44 Euro zu.
Langfristig erwies sich der Titel für Investoren als renditestark. Über einen Fünfjahreszeitraum hinweg hat die UNIQA-Aktie in Wien um 136,51 Prozent an Wert gewonnen. Unter Einbeziehung der Dividenden summiert sich die tatsächliche Rendite sogar auf 615,63 Prozent. Analystenschätzungen von FactSet deuten darauf hin, dass UNIQA ihren Ausschüttungskurs fortsetzen könnte: Für 2026 wird eine weitere Anhebung der Dividende auf 0,78 Euro je Aktie erwartet. Auf Basis dieser Prognose würde die Dividendenrendite leicht auf 4,55 Prozent zurückgehen, vorausgesetzt, das Kursniveau bleibt unverändert.
Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.
Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.
Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.
Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.
Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.