
SoftwareOne verschärft anlässlich seines Kapitalmarkttags die finanziellen Ambitionen deutlich und setzt dabei konsequent auf den Schub durch Künstliche Intelligenz. Der in Stans ansässige IT-Dienstleister formulierte neue Ziele bis 2030: Der Umsatz soll im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen, die bereinigte EBITDA-Marge auf über 28% steigen und mehr als 60% des Gewinns in freien Cashflow umgewandelt werden. Zusätzlich plant das Unternehmen, weiterhin 30 bis 50% des jährlichen Reingewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.
Der neue Margenanspruch liegt deutlich über dem aktuellen Niveau: 2025 erzielte SoftwareOne eine EBITDA-Marge von 20,9%, während der Umsatz im selben Jahr noch um 2,1% rückläufig war. Marktbeobachter werteten das Profitabilitätsziel als deutlich ambitionierter als erwartet, während die Wachstumsprognose weitgehend den bisherigen Schätzungen entspricht. Laut der Einschätzung der «Finanz und Wirtschaft» dürfte die Börse die höhere Zielmarge positiv aufnehmen; auf dem aktuellen Kursniveau stuft das Blatt die Aktie als attraktiv ein.
Als zentrale Stellhebel für die geplante Ergebnisverbesserung nennt SoftwareOne Effizienzgewinne durch den Einsatz von KI sowie die Integration des norwegischen IT-Dienstleisters Crayon. Der Zusammenschluss befindet sich nach Unternehmensangaben in der letzten Phase und entwickelt sich besser als ursprünglich angenommen. Mit rund 12.000 Mitarbeitenden in mehr als 70 Ländern sieht sich SoftwareOne als global aufgestellte Plattform, die Grössenvorteile, zusätzliche Kompetenzen und Kundennähe verbindet, um die wachsende Nachfrage nach Software-, Cloud- und KI-Dienstleistungen zu bedienen.
Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, von grossen Technologiewellen wie Cloud, Software-as-a-Service und nun Künstlicher Intelligenz zu profitieren. KI wirkt dem Management zufolge als struktureller Beschleuniger in allen Geschäftsbereichen: Sie treibt die Nutzung von Cloud-Ressourcen, steigert den Bedarf an Lizenz-Upgrades und schafft Nachfrage nach neuen Beratungs- und Managed-Services-Angeboten. Details zur Umsetzung der Strategie sollen Investoren und Analysten am Kapitalmarkttag vorgestellt werden, der am 9. Juni 2026 als hybrides Event in Zürich mit Live-Webcast stattfindet. Die nächste Quartalsmitteilung ist für den 26. August 2026 angekündigt.

Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.
Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.
Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.
Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.