Jeder sechste Fall mit Missstand: Volksanwaltschaft zieht kritische Bilanz

30.04.2026


Die österreichische Volksanwaltschaft ist im vergangenen Jahr mit einer anhaltend hohen Zahl an Bürgerbeschwerden konfrontiert gewesen. Insgesamt gingen 2025 nach Angaben des derzeitigen Vorsitzenden, Volksanwalt Christoph Luisser (FPÖ), 23.122 Eingaben ein – im Schnitt beinahe 100 pro Tag. 17.037 Beschwerden betrafen unmittelbar die Verwaltungsbehörden. In knapp 5.000 Fällen konnte eine Lösung erzielt werden, ohne dass sich die jeweils zuständige Behörde formell mit der Angelegenheit befassen musste.

Insgesamt schloss die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 12.553 Prüfverfahren ab. In knapp 2.000 Fällen – rund 16 Prozent – stellte sie einen Missstand in der Verwaltung fest. Besonders im Fokus standen dabei die Justiz sowie der Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Zahl der Prüfverfahren im Justizbereich stieg laut Luisser gegenüber dem Vorjahr „deutlich“ um 27 Prozent auf 1.729 an. Im zweitgrößten Segment, das die sozial- und gesundheitspolitisch besonders sensiblen Bereiche umfasst, wurden 1.655 Verfahren geführt. Luisser verwies darauf, dass viele Probleme auf anhaltende finanzielle und personelle Engpässe zurückzuführen seien, die sich nicht verbessert, sondern weiter verschärft hätten.

Eine zentrale Rolle spielte auch der präventive Schutz der Menschenrechte. Sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft führten österreichweit Kontrollen in Einrichtungen durch, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – darunter Justizanstalten, psychiatrische Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Im Jahr 2025 wurden 413 solcher, in der Regel unangekündigten, Kontrollen vorgenommen. In rund zwei Dritteln der überprüften Einrichtungen kam es zu Beanstandungen der menschenrechtlichen Situation, was auf einen anhaltenden Verbesserungsbedarf in diesen sensiblen Bereichen schließen lässt.

Im Geschäftsbereich Bildung berichtete Luisser zudem von einem Fall an der Pädagogischen Hochschule Burgenland, der die Debatte um sprachliche Vorgaben in wissenschaftlichen Arbeiten berührt. Eine Studentin war nach Angaben der Volksanwaltschaft in ihrer Abschlussarbeit schlechter beurteilt worden, weil sie nicht gegendert hatte. Die Hochschule vertrat die Ansicht, dass das Nicht-Gendern in Arbeiten sogar ein ausschlaggebendes Kriterium sein könne. Die Volksanwaltschaft wandte sich in dieser Causa an das Bildungsministerium, verbunden mit der Forderung, dass ein Nicht-Gender-Gebot kein Knock-out-Kriterium für die Bewertung einer Abschlussarbeit darstellen dürfe.

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026


Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.