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Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.
Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“
Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.
Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) erhöht den Druck auf den Bund und fordert eine massive Aufstockung der staatlichen Finanzierung für die alpine Infrastruktur. Angesichts steigender Baukosten und eines wachsenden Sanierungsstaus bei Schutzhütten und Wegen seien in den kommenden fünf Jahren 95 Millionen Euro erforderlich, erklärte Georg Unterberger, Leiter der Abteilung Hütten und Wege beim ÖAV, bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol. Allein der Verein verantwortet österreichweit 223 Schutzhütten und 226.000 Kilometer Wanderwege, deren Erhalt zunehmend zur finanziellen und organisatorischen Herausforderung wird.
Zum Problem wird vor allem das Bauen im Hochgebirge. Nach Angaben des Alpenvereins liegen die Kosten dort im Schnitt rund doppelt so hoch wie im Tal. Unterberger verweist auf stark gestiegene Baupreise generell, verschärft durch extreme Lagen, kurze Bauzeiten, aufwendige Logistik und erhöhte Anforderungen an Statik und Windlast. Hinzu kommen langwierige behördliche Genehmigungsverfahren. Manche Hütten sind mehr als 100 Jahre alt und müssen umfassend modernisiert oder ersetzt werden. Allein heuer investiert der ÖAV nach eigenen Angaben rund 25 Millionen Euro in die Instandhaltung von Hütten und Wegen.
Ein aktuelles Beispiel ist die Glungezer-Hütte des Alpenvereins Hall in Tirol auf 2.610 Metern Seehöhe. Ab 2027 sollen dort Schlaflager, Pächterbereiche, Sanitäranlagen und weitere Teile der hochalpinen Schutzhütte erneuert werden. Der Fall illustriert aus Sicht des Vereins den Spagat zwischen Kostenanstieg, extremen Rahmenbedingungen und dem Anspruch, die Gebäude zukunftsfit und möglichst nachhaltig zu machen. Ohne das unentgeltliche Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher wäre die Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebs und die Pflege der Wege nach Einschätzung des ÖAV längst nicht mehr leistbar.
Die Bundesregierung hatte im Juli 2025 beschlossen, die Förderung für alpine Vereine in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils 7,72 Millionen Euro zu verdoppeln. Aus Sicht des Alpenvereins bleibt dieser Schritt deutlich hinter dem Bedarf zurück. „Wir werden im Regen stehen gelassen“, sagte Unterberger mit Blick auf die zugesagten Mittel und die jüngste Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), die aus seiner Sicht wenig Hoffnung auf eine grundlegende Neuordnung der Förderstruktur mache. Mit den geforderten 95 Millionen Euro über fünf Jahre will der Alpenverein den Sanierungsstau bei Hütten und Wegen systematisch angehen – ob diese Summe aus dem Bundesbudget tatsächlich bereitgestellt wird, ist jedoch offen.