
Der seit Jahren diskutierte Neubau des Universitätsklinikums Wiener Neustadt nimmt eine entscheidende Hürde. Ende Juni soll die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eines der größten Gesundheitsprojekte Niederösterreichs eingereicht werden. Läuft das Verfahren ohne größere Verzögerungen, könnte 2027 der Baubeginn für das neue Großspital erfolgen. Das Projekt ist zentraler Bestandteil des Gesundheitsplans 2040+ des Landes und soll die Versorgung in der Thermenregion langfristig neu ordnen.
Finanziell ist der Neubau zu einem Milliardenprojekt angewachsen. Als der niederösterreichische Landtag 2019 grünes Licht gab, wurden die Kosten noch auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Inzwischen kalkuliert das Land mit knapp 1,5 Milliarden Euro. Finanz- und Gesundheitslandesrat Anton Kasser (ÖVP) machte bei einem Pressetermin deutlich, dass diese Summe nicht weiter steigen dürfe; Ziel sei es vielmehr, unter dem vorgegebenen Budgetrahmen zu bleiben. Zusätzliche Ausstattungswünsche, so Kasser, seien nicht vorgesehen – „kein Schnickschnack“.
Inhaltlich ist der Neubau eng mit einer tiefgreifenden Strukturreform in der Thermenregion verknüpft. Der Gesundheitsplan 2040+ setzt auf stärkere Spezialisierung und standortübergreifende Zusammenarbeit statt auf die bisherige Logik einzelner Häuser. So wurden etwa einzelne Fachrichtungen zwischen den Kliniken verschoben, um Kompetenzen zu bündeln. Bereits umgesetzt ist ein gemeinsames onkologisches Versorgungskonzept der Häuser Baden und Wiener Neustadt, das als Musterbeispiel für die neue regionale Ausrichtung gilt.
Die onkologische Abteilung unter der Leitung von Birgit Grünberger arbeitet seit Jahresbeginn standortübergreifend als ein gemeinsames Team. Tägliche Besprechungen zu aktuellen Fällen und ein „Tumorboard“ sollen die Behandlung von Krebspatientinnen und -patienten koordinieren. Nach Angaben der Landesgesundheitsagentur sind alle Klinikstandorte in ein Tumornetzwerk eingebunden, das eine wohnortnahe, zugleich hochspezialisierte onkologische Versorgung ermöglichen soll. Vorständin Elisabeth Bräutigam und Landesrat Kasser betonen, dass damit der Schritt von der Einzelklinik hin zu regional organisierten Versorgungsstrukturen vollzogen werde – mit dem künftigen Universitätsklinikum Wiener Neustadt als zentralem Baustein.

Österreichs Notarztsystem steht nach Einschätzung führender Fachgesellschaften zunehmend unter Druck. Laut aktuellen Auswertungen ist in rund 20 Prozent der Notarzteinsätze keine notärztliche Maßnahme erforderlich, in mehr als der Hälfte der Fälle (53 Prozent) wäre eine Versorgung durch gut ausgebildete Sanitäter ausreichend gewesen. Vor diesem Hintergrund fordert die Plattform Notfallmedizin eine grundlegende Reform des mehr als 20 Jahre alten Sanitätergesetzes (SanG). Notärzte müssten dort verfügbar sein, „wo Menschen wirklich um ihr Leben kämpfen“, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.
Die Plattform Notfallmedizin vernetzt zentrale notärztliche Organisationen des Landes, darunter die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI), die Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin Steiermark (AGN), die Österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK), die Interessengemeinschaft Notärztinnen und Notärzte Oberösterreich (INO) sowie die Interessengemeinschaft Notfallmedizin Innsbruck (IGNI). Vertreter der Plattform verweisen auf wiederkehrende Berichte, wonach Notärzte zu spät einträfen, und sehen die Ursache weniger in mangelnden Kapazitäten als in einer Fehlverteilung der Einsätze.
„Wir haben derzeit 120 Notarztfahrzeuge im Dienst, die 24/7 besetzt sind“, sagte Helmut Trimmel von der ÖGARI. Je nach Jahreszeit kommen 29 bis 40 Notarzthubschrauber hinzu. Im internationalen Vergleich sei das Niveau der notfallmedizinischen Versorgung damit hoch. Gleichzeitig gebe es jedoch in vielen Regionen einen Mangel an Notärztinnen und Notärzten sowie „heftige Diskussionen“ darüber, dass diese zu spät kämen. Wissenschaftliche Studien zeigten, dass hochqualifizierte Notärzte vielfach mit Einsätzen beschäftigt seien, für die ihre spezielle Expertise gar nicht erforderlich wäre. Notärztliche Maßnahmen wie etwa Intubationen würden nur in einem kleinen Teil der Fälle benötigt.
Die Plattform sieht den Kern des Problems im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Das Sanitätergesetz erlaube die Tätigkeit des Rettungssanitäters rechtlich nur als Hilfstätigkeit, obwohl diese in der Praxis längst mehr leisten, kritisierte Clemens Kaltenberger, Präsident des Bundesverbands Rettungsdienst (BVRD). Eine Modernisierung des Gesetzes mit einer klaren Kompetenzerweiterung für Sanitäter soll nach Vorstellung der beteiligten Organisationen dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden und die begrenzten Notarztressourcen gezielt dort einzusetzen, wo sie tatsächlich lebensrettend gebraucht werden.