Deutsches Investorengremium wirbt für 15-Milliarden-Schub für Start-ups

10.06.2026


Mit einem gemeinsamen Vorstoß drängen 24 Fonds und Investoren auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Finanzierung junger Unternehmen in Deutschland. Unter dem Dach des neu gegründeten "German Venture and Growth Forum" werben sie mit Rückendeckung der Bundesregierung um große Vermögensverwalter und Kapitalanleger. Ihr Ziel: jährlich 15 Milliarden Euro zusätzliches Risikokapital für wachstumsstarke Start-ups zu mobilisieren, um die schwächelnde Konjunktur wieder in Fahrt zu bringen. Ein entsprechendes Strategiepapier soll am Montag in Berlin im Beisein von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgestellt werden.

Die Initiatoren verweisen auf die Entwicklung in den USA, deren Wirtschaftswachstum das der Europäischen Union in den vergangenen 25 Jahren deutlich hinter sich gelassen hat. Viele der heute hoch bewerteten und profitablen US-Technologiekonzerne sind ursprünglich aus Start-ups hervorgegangen, die in ihren frühen Jahren von Risikokapitalgebern getragen wurden. Nach Ansicht der Fonds hat Europa hier einen strukturellen Rückstand aufgebaut, weil es in entscheidenden Wachstumsphasen an langfristig orientiertem Kapital fehlt.

Tech-Investor Alexander Kudlich, einer der prominenten Köpfe hinter der Initiative, führt die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa zu einem großen Teil auf diesen Mangel an Wachstumskapital zurück. Die Fonds verweisen auf Schätzungen, wonach Start-ups in Europa bei ausreichender Kapitalausstattung Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen und eine kumulierte Unternehmensbewertung von mehr als drei Billionen Dollar erreichen könnten. Deutschland verfüge zwar über eine Reihe hoffnungsvoller Jungunternehmen und innovative Technologien, vielen von ihnen gehe jedoch nach einigen Jahren schlicht das Geld aus.

Das Bündnis adressiert damit ein Problem, das in der deutschen Wirtschaftspolitik seit Langem bekannt ist. Für die Gründungsphase stehen häufig staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Doch der Weg von einem jungen Tech-Unternehmen hin zu einem profitablen Großbetrieb dauert oft viele Jahre, in denen Verluste anfallen und klassisches Bankkreditgeschäft kaum greift – nicht zuletzt, weil Institute nur begrenzt Risiken eingehen dürfen. Wagniskapitalgeber, die diese Phase überbrücken könnten, sind nach Einschätzung des Forums in Deutschland nach wie vor zu selten, mit Ausnahme einzelner Bereiche wie Rüstungs-Start-ups, die aktuell leichter Investoren finden. Das Forum setzt deshalb darauf, große institutionelle Anleger stärker für diese Anlageklasse zu gewinnen und so die Finanzierungslücke in allen Wachstumsphasen schnell skalierender Tech-Firmen zu schließen.

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Sammelklage gegen CRIF in Vorbereitung: Bis zu 500 Euro Entschädigung pro betroffene Person erwartet

10.06.2026


Die Datenschutzorganisation Noyb geht in Österreich juristisch gegen die international tätige Kreditauskunftei CRIF vor. Die von Aktivist Max Schrems geführte NGO hat eine Unterlassungsklage eingebracht und bereitet zusätzlich eine Sammelklage auf Schadenersatz vor. Im Kern wirft Noyb dem in Österreich stark vertretenen italienischen Unternehmen vor, eine Art heimliches Melderegister zu betreiben, das Daten von nahezu allen Erwachsenen im Land umfasst, und darauf aufbauend Bonitätsbewertungen zu vergeben, die für Verträge und Kredite entscheidend sein können. CRIF selbst hat zu den Vorwürfen zunächst keine Stellungnahme abgegeben.

Laut Noyb basiert der sogenannte Credit Score bei rund 90 Prozent der betroffenen Personen nicht auf konkreten Finanzdaten, sondern lediglich auf allgemeinen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Wohnadresse. Nur bei den übrigen Personen flössen Informationen wie Insolvenzen oder Meldungen von Inkassobüros in die Bewertung ein; gegen deren Nutzung hat Noyb nach eigenen Angaben "kein Problem". Kritisch sehen die Datenschützer vor allem, dass die so ermittelten Scores für Betroffene erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben können – etwa wenn Handy- oder Stromverträge nicht zustande kommen oder Kreditanträge abgelehnt werden, ohne dass die Betroffenen den Grund kennen.

Zusätzlichen Konfliktstoff liefert nach Darstellung von Noyb die Herkunft der Daten. CRIF soll sich personenbezogene Informationen unter anderem über Adresshändler wie AZ Direct, den Compass Verlag und DPIT beschafft haben. Solche Unternehmen dürfen Anschriften nach mehreren Gerichtsurteilen allerdings nur zu Marketingzwecken veräußern, nicht zur Erstellung von Bonitätsbewertungen. Zudem wirft Noyb CRIF vor, Millionen Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert zu haben und sich stattdessen pauschal auf ein „berechtigtes Interesse“ zu berufen. Aus Sicht der Datenschützer ist weder die Datensammlung noch das Scoring in der vorliegenden Form mit der Datenschutz-Grundverordnung vereinbar.

Mit der eingebrachten Unterlassungsklage will Noyb erreichen, dass CRIF seine Geschäftspraxis ändert und in dieser Form nicht weiterarbeiten darf; zugleich soll damit die Verjährung möglicher Ansprüche gehemmt werden. Im zweiten Halbjahr ist eine Verbands- beziehungsweise Abhilfeklage geplant, mit der vergangene Schäden adressiert werden sollen. Noyb rechnet im Erfolgsfall mit einer Entschädigung von rund 500 Euro pro betroffene Person, die sich der Sammelklage anschließt. Teilnehmen können volljährige Personen ohne laufende Inkasso-Forderungen oder Insolvenz, die seit mindestens zwei Jahren in Österreich leben. Die Finanzierung der Klage übernimmt Noyb; nur im Erfolgsfall fällt ein fixer Betrag pro Teilnehmer an, alternativ ist eine pauschale Vorbeteiligung möglich, für Fördermitglieder ist die Teilnahme kostenfrei.

Der Fall zählt zu den ersten Verfahren unter der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie und könnte Signalwirkung für die gesamte Auskunftei- und Datenhandelsbranche haben. Zu den Kunden von CRIF in Österreich zählen laut Noyb unter anderem große Mobilfunkanbieter, Banken, ein Stromkonzern, ein Online-Händler und ein Zahlungsdienstleister. Wie Gerichte die Abgrenzung zwischen legitimer Bonitätsprüfung und unzulässigem Massen-Scoring auf Basis von Adressdaten vornehmen, dürfte nicht nur für CRIF, sondern auch für andere Marktteilnehmer entscheidend werden. Branchenweit hängt damit die Frage in der Schwebe, in welchem Umfang Unternehmen auf externe Scoring-Modelle setzen können, wenn deren Datengrundlage und Transparenz zunehmend in den Fokus von Verbraucherschützern und Aufsicht geraten.