Veeva Falcon arbeitet mit den klinischen, regulatorischen und Sicherheitsanwendungen von Veeva zusammen, für eine schnellere und günstige Arzneimittelentwicklung.
PLEASANTON, Kalif., 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) kündigte heute Veeva Falcon an, eine Agentenplattform und Standardagenten für die wichtigsten Arzneimittelentwicklungsprozesse im Bereich Life Sciences. Falcon arbeitet mit Veeva Development Cloud Anwendungen in den Bereichen Klinik, Regulierung und Sicherheit zusammen, um die Kosten zu senken, die Geschwindigkeit zu erhöhen und die Einhaltung von Vorschriften für Biopharmaunternehmen jeder Größe zu gewährleisten. Die anfänglichen Schwerpunktbereiche sind die Entgegennahme und Qualitätskontrolle von Prüfungsunterlagen, die Korrespondenz mit den Gesundheitsbehörden im Bereich Regulierung sowie die Triage und Entgegennahme von Sicherheitsfällen.

„Falcon ist eine wichtige Initiative für Veeva und unser erstes Angebot im Bereich der agentengestützten Arbeit", so Peter Gassner, Gründer und Geschäftsführer von Veeva Systems. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und darauf, der Industrie dabei zu helfen, mit Falcon die Kosten zu senken und die Geschwindigkeit der Arzneimittelentwicklung zu erhöhen."
Falcon ist für Early Adopter ab November 2026 verfügbar und ist Teil von Veeva AI, den branchenspezifischen KI-Lösungen von Veeva für Life Sciences.
Informationen zu Veeva Systems
Veeva liefert die Industry Cloud für die Lebenswissenschaften mit Software, KI, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Stakeholder in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, denen das Unternehmen dient. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.
Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es gibt zahlreiche Risiken, die sich negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, einschließlich der Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-K für das am 31. Januar 2026 endende Geschäftsjahr, das Sie hier finden (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 13 und 14), und in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können, aufgeführt sind.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.