SwitchBot bringt den SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation auf den Markt

06.05.2026

TOKIO, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- SwitchBot, ein führender Anbieter von KI-gestützten, verkörperten Heimrobotiksystemen, gab heute die Markteinführung seines SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation bekannt, eines intelligenten Luftzirkulators, der für den flexiblen Alltagseinsatz konzipiert ist. Er kann sowohl als Tischventilator als auch als Standventilator genutzt werden und vereint leisen Betrieb, tragbaren Akku-Betrieb, intelligente Steuerung und schnelle Luftzirkulation im Raum in einem Gerät.

SwitchBot Circulator Fan

Flexible Platzierung für den alltäglichen Gebrauch

Der SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation verfügt über drei Höhenstufen von 47,3 cm (18,6 Zoll), 73,6 cm (29,0 Zoll) und 100 cm (39,4 Zoll) sowie über einen integrierten, wiederaufladbaren 2400-mAh-Akku, der im Baby-Modus eine Laufzeit von bis zu 28 Stunden ermöglicht. Er kann zudem über USB-C mit einem tragbaren Akku betrieben werden, wodurch er sich leichter zwischen verschiedenen Räumen im Haus bewegen lässt, ohne an eine Steckdose gebunden zu sein. Der Ventilator verfügt außerdem über ein integriertes Nachtlicht mit zwei Helligkeitsstufen für sanftes Licht in der Nacht.

Geräuscharme Leistung und schnelle Raumzirkulation

Dank SwitchBot SilenTech™ und einem leistungsstarken bürstenlosen Gleichstrommotor läuft der Ventilator im Baby-Modus bei einem Geräuschpegel von nur 22 dB und erreicht dabei Luftgeschwindigkeiten von bis zu 6,1 m/s. Er ist darauf ausgelegt, die Luft im Schlafzimmer in nur 3 Minuten umzuwälzen, wobei seine automatische 90°-Schwenkung nach links und rechts sowie die vertikale Verstellbarkeit um 100° dazu beitragen, die Luft gleichmäßiger im Raum zu verteilen. Mit einer Nennleistung von 24 W bietet er zudem eine energieeffiziente Lösung für den täglichen Wohnkomfort.

Intelligente Steuerung über Plattformen hinweg

In Verbindung mit einem SwitchBot Matter-fähigen Hub kann der Ventilator mit Apple Home und Home Assistant verwendet werden. Zudem unterstützt er die Sprachsteuerung über Alexa und Google Assistant, während die SwitchBot-App es den Nutzern ermöglicht, die Ventilatorgeschwindigkeit von 1 bis 100 % einzustellen und Timer mit präziserer Steuerung zu programmieren.

Ganzjähriges Luftmanagement

Der SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation ist so konzipiert, dass er nicht nur im Sommer nützlich ist. In den wärmeren Monaten sorgt er für eine schnelle Abkühlung durch Luftzirkulation in Innenräumen. Im Winter hilft er dabei, warme Luft nach unten zu verteilen, um für ein ausgewogeneres Raumklima zu sorgen. Im Frühling und Herbst können Sie ihn mit einem Luftreiniger kombinieren, um eine intelligentere Belüftung und eine verbesserte Luftzirkulation in Innenräumen zu erzielen.

Preise und Verfügbarkeit

Der SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation ist über die offizielle Website von SwitchBot sowie über Amazon in der EU erhältlich. Die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 99,99 EUR. 

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website von SwitchBot. Folgen Sie SwitchBot auf X, Instagram, Facebook und YouTube.

Medienmappe: SwitchBot Standventilator mit Luftzirkulation

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.