MAILAND, 15. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eine vergleichende Studie, die auf den ESGE-Tagen 2026 vorgestellt wurde, hat ergeben, dass die endoskopische Sleeve-Gastroplastie (ESG) bei Erwachsenen mit Fettleibigkeit mit einem signifikant größeren kurzfristigen Gewichtsverlust verbunden ist als orales Semaglutid.
Die retrospektive Kohortenstudie umfasste 150 Patienten, die in der klinischen Routinepraxis behandelt wurden, und bewertete die Ergebnisse nach sechs Monaten.
Bei den Patienten, die sich der ESG unterzogen, wurde ein mittlerer Gesamtkörpergewichtsverlust von 12,7 % erreicht, verglichen mit 8,7 % bei den Patienten, die 14 mg orales Semaglutid erhielten, was einem mittleren Unterschied von etwa 4,0 % entspricht (p=0,0001). Dieser Unterschied blieb auch nach Anpassung an die Ausgangscharakteristika, einschließlich Alter, Geschlecht, Body-Mass-Index und Diabetesstatus, signifikant und wurde durch mehrere Sensitivitätsanalysen bestätigt.
Die endoskopische Sleeve-Gastroplastik ist ein minimal-invasives endoskopisches Verfahren zur Verringerung des Magenvolumens, während Semaglutid ein Glucagon-like Peptide-1-Rezeptor-Agonist ist, der die Gewichtsabnahme durch Appetitregulierung fördert. Direkte reale Vergleiche zwischen verfahrenstechnischen und pharmakologischen Ansätzen sind nach wie vor begrenzt, insbesondere bei oralen Formulierungen.
Bei Patienten, die sich der ESG unterzogen, war auch die Wahrscheinlichkeit einer klinisch bedeutsamen Gewichtsabnahme größer. Nach sechs Monaten erreichten 70 % der Patienten in der ESG-Gruppe einen Gewichtsverlust von mindestens 10 % gegenüber 43 % in der Semaglutid-Gruppe, während 36 % einen Gewichtsverlust von mindestens 15 % im Vergleich zu 7 % erreichten. Die Raten der unerwünschten Ereignisse waren zwischen den Gruppen vergleichbar und betrafen überwiegend leichte gastrointestinale Symptome, wobei keine ernsthaften Komplikationen oder Todesfälle gemeldet wurden.
Dr. Nitin G. Jagtap, Hauptautor der Studie, sagte, dass die Ergebnisse eine häufige klinische Frage behandeln. „In der Praxis fragen Patienten oft, ob sie sich für ein Verfahren oder ein Medikament entscheiden sollen, aber es gibt nur sehr wenige vergleichende Daten, die diese Entscheidung unterstützen. Wir haben uns auf orales Semaglutid konzentriert, weil es im Studienzeitraum die am häufigsten verfügbare Option war, so dass dies eine reale klinische Entscheidung und keinen künstlichen Vergleich widerspiegelt."
Er fügte hinzu: „Der um etwa 4 % höhere Gewichtsverlust mit ESG ist bedeutsam und kann zu einer verbesserten Kontrolle von mit Fettleibigkeit zusammenhängenden Erkrankungen wie Diabetes und Fettleber führen."
Dr. Jagtap betonte, dass die Wahl der Behandlung weiterhin individuell erfolgen sollte, wobei die Präferenzen der Patienten, der Zugang und die langfristige Therapietreue berücksichtigt werden sollten. „Eine tägliche orale Therapie erfordert ein dauerhaftes Engagement, während die ESG eine einmalige Maßnahme ist, die mit einem schnelleren Gewichtsverlust einhergeht. Diese Ansätze sollten als komplementär betrachtet werden", erklärte er.
„Die Zukunft der Pflege liegt in der personalisierten Behandlungsauswahl, d. h. in der Abstimmung des richtigen Ansatzes auf den richtigen Patienten", schloss Dr. Jagtap.
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.