Mit einem Gewicht von 26,2 Pfund ist der „Boot of Cortez" der größte erhaltene natürliche Goldklumpen, der jemals in der westlichen Hemisphäre gefunden wurde
GLENDALE, Arizona, 6. Mai 2026 /PRNewswire/ -- EJ's Auction & Appraisal wurde ausgewählt, das historische Goldnugget „Boot of Cortez" zu versteigern. Die Auktion findet am Freitag, dem 12. Juni, um 1 p.m. Ortszeit in Arizona sowohl online als auch vor Ort bei EJ's Auction & Appraisal in Glendale, Arizona, für zugelassene Bieter statt. Die Registrierung für die Auktion ist ab sofort möglich.

Der „Boot of Cortez" gilt als der größte erhaltene natürliche Goldklumpen, der jemals in der westlichen Hemisphäre gefunden wurde. EJ's Auction & Appraisal veranlasste im April 2026, das Stück mit modernsten, kalibrierten Geräten unabhängig wiegen und analysieren zu lassen. Die aktuelle Messung wurde mithilfe einer vom Bundesstaat Arizona zertifizierten Waage eines Drittanbieters bestätigt. Das Stück wurde außerdem einer Röntgenfluoreszenzuntersuchung (X-Ray Fluorescence, XRF) durch eine unabhängige Stelle unterzogen, die ergab, dass das Material zu etwa 98 % aus Gold besteht.
Einige der einzigartigen Merkmale sind:
Ein Goldsucher entdeckte 1989 bei der Suche nach Gold in der Nähe von Caborca, Mexiko – etwa 70 Meilen südlich der Grenze zu Arizona und etwa 60 Meilen östlich des Golfs von Kalifornien im mexikanischen Bundesstaat Sonora – mit einem Metalldetektor von Radio Shack den „Boot of Cortez".
Der „Boot of Cortez" wurde schnell zu einem der berühmtesten Mineralfunde der Neuzeit. Er wurde in führenden Einrichtungen und auf bedeutenden Veranstaltungen ausgestellt, darunter auf der Tucson Gem & Mineral Show, im Houston Museum of Natural Science und im American Museum of Natural History in New York.
Im Januar 2008 erzielte das Stück bei einer Auktion einen Preis von über 1,3 Millionen Dollar, was dem Vierfachen des damaligen Gold-Spotpreises entsprach. Seit fast zwei Jahrzehnten befindet es sich nun in einer bedeutenden Privatsammlung.
Erik Hoyer, Geschäftsführer und Inhaber von EJ's Auction & Appraisal, erklärte, dass der „Boot of Cortez" seit dem Erwerb durch den Käufer bei einer Auktion im Januar 2008 nicht den Besitzer gewechselt habe.
Die Anmeldung für die Auktion ist bis zum 9. Juni möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter bootofcortez.com, per E-Mail an concierge@ejsauction.com oder telefonisch unter 623-878-2003. Für Medienanfragen wenden Sie sich bitte an media@ejsauction.com. Um die wöchentlichen Online-Auktionen von EJ zu sehen, besuchen Sie ejsauction.com.


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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.