Chinesische Normen erobern die Welt: XCMG hilft, die internationalen Standards der Kranindustrie voranzubringen

03.06.2026

FRANKFURT, Deutschland, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Bei den jüngsten Sitzungen des Technischen Komitees für Krane (ISO/TC96) der Internationalen Organisation für Normung (ISO) im Jahr 2026 in Frankfurt am Main kamen mehr als 100 Vertreter aus 16 Mitgliedsländern zusammen – darunter China, Deutschland, Frankreich, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Australien, Finnland und Japan –, um über die Zukunft der internationalen Kranstandards zu diskutieren. Shan Zenghai, Vizepräsident und Chefingenieur von XCMG, leitete das technische Expertenteam des Unternehmens als Teil der chinesischen Delegation und trug zu den Diskussionen über mehrere wichtige Normeninitiativen bei.

Im Vorfeld der Sitzungen koordinierte die chinesische Delegation technische Vorschläge und Normenprioritäten in den wichtigsten Arbeitsgruppen. Während der Sitzungen trugen die Delegierten zu Diskussionen über Kransicherheit, Inspektionen und den Betrieb von Mobilkranen bei und trugen dazu bei, mehrere internationale Normeninitiativen voranzubringen.

Während der Sitzungen berichtete Shan Zenghai, der als Einberufer der Arbeitsgruppe „Sichere Nutzung von Mobilkranen" fungiert, über den Fortschritt von ISO 12480-2, Krane - Sichere Nutzung - Teil 2: Mobilkräne, eine von China angeführte Norm. Durch seine Aktualisierung wurde das Projekt in das Stadium des Entwurfs einer internationalen Norm (DIS) überführt.

Als Vertreter der chinesischen Delegation schlugen die technischen Experten von XCMG auch ein neues Arbeitsthema für ISO 9927-2, Krane - Inspektion - Teil 2: Mobilkräne vor, das auf großes Interesse bei internationalen Experten stieß. Darüber hinaus trug das Team dazu bei, die Überarbeitung der Norm ISO 9927-1, Krane - Prüfung - Teil 1: Allgemein voranzutreiben und übernahm darüber hinaus die Verantwortung für zwei weitere internationale Normungsprojekte. So brachten die von XCMG vertretenen chinesischen Unternehmen ihr technisches Know-how in die Krantechnologien der nächsten Generation ein.

Auf den Sitzungen wurde auch die Arbeit an 14 internationalen Krannormen vorangetrieben, die von China geleitet oder überarbeitet wurden, während zwei neue internationale Vorschläge eingereicht und sechs weitere internationale Normungsprojekte unter chinesischer Leitung durchgeführt wurden. Diese Entwicklungen haben Chinas Rolle in der internationalen Krannormung weiter gestärkt und die Position des Landes als wichtiges globales Zentrum der Kranherstellung gefestigt.

Als derzeit drittgrößter Baumaschinenhersteller der Welt hat XCMG die Entwicklung von mehr als 10 internationalen Normen angeführt oder eine zentrale Rolle dabei gespielt. Vom Export von Produkten bis hin zur Mitgestaltung globaler Standards unterstützt XCMG weiterhin den Fortschritt der chinesischen Fertigung in der globalen industriellen Wertschöpfungskette und trägt gleichzeitig zur technologischen Innovation und zur Modernisierung der Branche im gesamten Baumaschinensektor bei.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.