Cantor erhält ADGM-Zulassung und baut seine Investmentbanking-Plattform im Nahen Osten aus

21.05.2026

Stärkt die grenzüberschreitenden Investitions- und Kapitalbildungsmöglichkeiten und verbindet den Nahen Osten mit den globalen Märkten

NEW YORK und ABU DHABI, VAE, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Cantor, eine weltweit führende Investmentbank und Teil der Cantor-Fitzgerald-Unternehmensgruppe, gab heute bekannt, dass die Finanzaufsichtsbehörde („FSRA") des ADGM, des internationalen Finanzzentrums von Abu Dhabi, dem Unternehmen die Zulassung erteilt hat, regulierte Finanzgeschäfte innerhalb des ADGM zu tätigen.

ADGM Logo

Die Zulassung, die durch die Erteilung einer Finanzdienstleistungserlaubnis („FSP") bestätigt wurde, stellt einen bedeutenden Meilenstein in der strategischen Expansion von Cantor im Nahen Osten dar. Die Genehmigung folgt auf die Eröffnung der Niederlassung des Unternehmens in Abu Dhabi im Dezember 2025.

„Die Etablierung unserer Präsenz in Abu Dhabi spiegelt Cantors langfristiges Engagement in strategisch wichtigen Märkten wider, die zunehmend die globalen Kapitalströme prägen", sagte Sage Kelly, Co-Chief Executive Officer und Global Head of Investment Banking bei Cantor. „Der Nahe Osten verzeichnet weiterhin eine starke wirtschaftliche Dynamik, steigende Investitionstätigkeit und eine bedeutende institutionelle Kapitalbildung. Unsere Präsenz innerhalb des ADGM versetzt uns in die Lage, Kunden, die sowohl in der Region als auch auf internationalen Märkten nach Chancen suchen, besser zu bedienen."

Unter der Leitung von Ali Khalpey, Leiter für den Nahen Osten, Investment Banking & Capital Markets, wird das Büro von Cantor in Abu Dhabi als regionaler Knotenpunkt für die Investmentbanking- und Kapitalmarktaktivitäten des Unternehmens dienen. Cantor unterhält derzeit zwei spezialisierte Teams in der Region: eine Aktienplattform mit umfassenden Vertriebs-, Handels- und Research-Kapazitäten, die Staatsfonds sowie lokale, regionale und globale institutionelle Investoren betreut, die im gesamten Nahen Osten aktiv sind; und ein Investment-Banking-Team, das sich auf Fusionen und Übernahmen sowie Kapitalmarktberatung konzentriert.

„Abu Dhabi hat sich rasch als führendes internationales Finanzzentrum und als Tor zu einem der dynamischsten Investitionsumfelder der Welt etabliert", sagte Ali Khalpey. „Da unser Büro in Abu Dhabi nun voll funktionsfähig ist, freuen wir uns darauf, die Beziehungen zu Kunden, Investoren und strategischen Partnern in der gesamten Region zu stärken und gleichzeitig zum weiteren Wachstum des lokalen Kapitalmarkt-Ökosystems beizutragen."

„Wir freuen uns, ein weltweit führendes Finanzinstitut wie Cantor bei der ADGM willkommen zu heißen, während das Unternehmen seine Präsenz in der Region weiter ausbaut", sagte Arvind Ramamurthy, Chief Market Development Officer beim ADGM. „Die Entscheidung von Cantor, sich in Abu Dhabi niederzulassen, spiegelt die wachsende Nachfrage führender globaler Finanzinstitute wider, Zugang zu den Investitionsmöglichkeiten zu erhalten, die sich im Golf und im gesamten Nahen Osten auftun."

Informationen zu Cantor

Cantor, eine führende globale Investmentbank, ist Teil der Cantor Fitzgerald-Unternehmensgruppe. Cantor wurde 1945 gegründet und bietet beispiellose Branchenexpertise, innovative Produkte und maßgeschneiderte Lösungen in einem breiten Spektrum von Finanzdienstleistungen, darunter Investmentbanking, Kapitalmärkte, Verkauf und Handel mit festverzinslichen Wertpapieren und Aktien, Prime Services, Research und Vermögensverwaltung. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in New York und verfügt über mehr als 60 Niederlassungen weltweit.

Weitere Informationen finden Sie unter www.cantor.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn oder X für die neuesten Unternehmensnachrichten. 

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.