
Die Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention drängt angesichts tausender polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt auf eine Ausweitung der verpflichtenden Beratungsstunden für Gefährder. Seit Bestehen der Einrichtung im Jahr 2021 wurden in Tirol 4.150 Anlassfälle registriert, bei denen Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen wurden und die Polizei einschreiten musste. Projektleiterin Jolanda Stricker sprach bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol von einer "konstanten" Zahl an Gefährdern und verwies auf eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer.
Rund 90 Prozent der Gefährder sind laut der Einrichtung männlich, zehn Prozent weiblich. Etwa drei Viertel der Betroffenen sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. In rund der Hälfte der Fälle kommt es zu Gewalt in aufrechten Ehen oder Partnerschaften, weitere 15 Prozent ereignen sich nach dem Ende einer Beziehung. Rund 20 Prozent der Fälle gelten als generationsübergreifende Gewalt, etwa zwischen Eltern und Kindern. Nach Angaben der Beratungsstelle wird Gewalt damit überwiegend im familiären und partnerschaftlichen Umfeld ausgeübt.
Personen mit einem polizeilich verhängten Betretungs- oder Annäherungsverbot sind derzeit verpflichtet, sechs Beratungsstunden in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgabe sei im Sicherheitspolizeigesetz verankert und stelle "einen Schritt in die richtige Richtung" dar, so Stricker. Die Sitzungen würden bewusst möglichst rasch nach der Tat angesetzt. Sie basierten auf dem Konzept des "Window of Opportunity": Unmittelbar nach der Gewalthandlung sei das Unrechtsbewusstsein besonders ausgeprägt, Gefährder zeigten sich in dieser Phase erfahrungsgemäß am zugänglichsten für Interventionen und Verhaltensänderungen.
Aus Sicht der Fachstelle reicht der derzeitige Rahmen dennoch nicht aus. Zusätzliche Beratungsstunden seien "überaus wünschenswert" und würden voraussichtlich messbare positive Effekte haben, sagte Stricker. Eine bloße Forderung aus Tirol sei jedoch nicht ausreichend, da für eine Erhöhung der verpflichtenden Stunden eine Änderung des Sicherheitsgesetzes erforderlich wäre. Obwohl die Beratungsstelle dem Innenministerium unterstellt ist, müsste die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung im Gesetz verankern. Adressiert wurden dabei explizit die Koalitionsparteien auf Bundesebene.
Zur Diskussion um mögliche weitere Maßnahmen, darunter die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder, äußerte sich Stricker zurückhaltend. Ein solcher Schritt müsse "zumindest gut durchdacht" sein, betonte sie. Offen sei etwa, für welche Art von Gefährdern eine Fußfessel konkret zum Einsatz kommen sollte. Bevor zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt würden, plädiert die Tiroler Einrichtung dafür, zunächst das bestehende, auf Beratung und kurzfristige Intervention ausgerichtete System rechtlich und zeitlich auszuweiten.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.