Umweltministerium will Baubranche über Nachfrage steuern – Widerstand gegen Baustoff-Steuer

14.04.2026


Recycelte Baustoffe sollen nach dem Willen von Umweltminister Carsten Schneider bei künftigen Bauvorhaben des Bundes deutlich stärker zum Einsatz kommen. Der SPD-Politiker sprach in Berlin von einer „Bevorzugungspflicht für Sekundärrohstoffe“, die auch für Großinvestoren wie die Deutsche Bahn und die Autobahngesellschaft gelten solle. In den kommenden Jahren wollen diese staatlichen Akteure Milliardenbeträge in Infrastrukturprojekte stecken – ein Volumen, das aus Sicht des Ministers genutzt werden soll, um den Markt für Recyclingmaterialien zu stärken. Schneider räumte zugleich ein, dass es für eine solche Vorrangregelung bislang keinen abschließenden Konsens innerhalb der Bundesregierung gibt.

Anlass der Ankündigung war die Übergabe eines neuen Gutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) zum sogenannten zirkulären Bauen, die Schneider gemeinsam mit Bauministerin Verena Hubertz (SPD) entgegennahm. Zirkuläres Bauen bedeutet zum einen, bestehende Gebäude möglichst weiter zu nutzen, statt sie abzureißen. Zum anderen sollen im Fall von Abriss oder Umbau möglichst viele Bauteile – von tragenden Materialien bis hin zu Fenstern und Türen – wiederverwendet oder hochwertig recycelt werden. Das Gutachten sieht darin einen zentralen Hebel, um den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung des Bausektors zu senken.

Die Expertinnen und Experten des SRU verweisen darauf, dass mehr als ein Drittel des deutschen Rohstoffbedarfs auf den Hoch- und Tiefbau entfällt. Zudem verursachen Bau und Gebäude demnach mehr als die Hälfte des jährlichen Abfallaufkommens und einen großen Teil des Flächenverbrauchs. Auch beim Klimaschutz spielt die Branche eine erhebliche Rolle: Die Produktion von Baustoffen steht laut Gutachten für rund acht Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen. Durch konsequentes zirkuläres Bauen ließen sich diese Belastungen reduzieren, stoßen in der Praxis jedoch auf Hindernisse wie rechtliche Unsicherheiten bei der Nutzung recycelter Materialien, Sorgen vor Schadstoffbelastungen und höhere Kosten.

Der Sachverständigenrat regt daher an, Umwelt- und Klimafolgen stärker im Preis neuer Baustoffe abzubilden – etwa über eine eigene Steuer oder den CO₂-Preis. Eine solche Verteuerung von Primärrohstoffen soll Recyclingmaterial wirtschaftlich attraktiver machen. Schneider erteilte diesem Vorschlag allerdings eine Absage. Mit „weiteren Steuererhöhungen“ befasse er sich derzeit nicht, betonte der Umweltminister. Stattdessen setzt er auf die Nachfragemacht des Bundes: Wenn staatliche Bauherren systematisch recycelte Baustoffe bevorzugen, sieht Schneider darin den entscheidenden Hebel, um den Markt in Richtung zirkuläres Bauen zu bewegen.

Other news

Streit um Altpapier: Vorarlberger Gemeindeverband klagt Energie AG OÖ

14.04.2026


Ein Konflikt um die Verwertung von Altpapier entwickelt sich zu einem länderübergreifenden Rechtsstreit: Der Vorarlberger Gemeindeverband und seine hundertprozentige Tochter VGV Service gGmbH haben eine Zivilklage gegen die Energie AG Oberösterreich Umwelt Service GmbH (EAG) eingebracht. Im Kern geht es um ausstehende Zahlungen im hohen sechsstelligen Bereich für die Verwertung von Vorarlberger Altpapier seit Mitte 2024. Der Verband spricht von einem notwendigen Schritt, um die finanziellen Ansprüche der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern.

Die EAG hatte nach einem EU-weiten Vergabeverfahren mit 1. Jänner 2023 eine Dienstleistungskonzession für die wirtschaftliche Verwertung des Vorarlberger Altpapiers erhalten. Damit verbunden war laut Gemeindeverband die Verpflichtung, das Material zu verwerten und die vereinbarte Vergütung an die VGV Service gGmbH zu leisten. Mitte 2024 beabsichtigte die EAG jedoch, den Vertrag unter Verweis auf angebliche Qualitätsmängel des Materials zum Jahresende zu kündigen. Zugleich stellte das Unternehmen die Zahlungen ein.

Nach Darstellung des Gemeindeverbandes führte die EAG die Abholung und Verwertung des Altpapiers jedoch weiter fort und vereinnahmte die daraus erzielten Erlöse. Eine einvernehmliche Lösung sei trotz intensiver Gespräche nicht gelungen, sagte Peter Hohlbrugger, der im Gemeindeverband für den Bereich Abfallwirtschaft zuständig ist. Aus Sicht der VGV bestehe ein klarer vertraglicher Anspruch auf die Entgelte für den Zeitraum von Juli bis Ende 2024. Schwankungen bei Marktpreisen oder Materialqualitäten entbänden ein Unternehmen nicht von seinen Verpflichtungen, betont der Verband.

Als Reaktion auf die verfahrene Situation leitete der Gemeindeverband Mitte Oktober 2024 eine Notvergabe ein und beauftragte das Unternehmen Loacker Recycling in Vorarlberg mit der Aufgabe der Altpapierverwertung. Für die Bevölkerung sollen sich dadurch keine Änderungen ergeben: Sammlung und Abholung des Altpapiers laufen nach Angaben des Gemeindeverbandes wie gewohnt weiter, zusätzliche Kosten oder Einschränkungen würden nicht erwartet. Wie sich der Rechtsstreit auf die künftige Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnern und Bundesländern auswirkt, bleibt vorerst offen.