Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.

Other news

Strategiewechsel bei Meridiana: Silber-Minen und neuer Verwaltungsrat

15.03.2026


Meridiana Capital Markets SE prüft den Einstieg in ein Portfolio historischer Silberminen in Norwegen und stellt damit eine strategische Erweiterung ihres bisherigen Geschäftsmodells in Aussicht. Das in Hamburg ansässige Unternehmen mit der Wertpapierkennnummer A30U9U und der ISIN DE000A30U9U8 hat dazu einen Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, wie aus einer nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung veröffentlichten Insiderinformation hervorgeht. Der Schritt soll perspektivisch den Aufbau eines neuen Geschäftsbereichs "Strategic Metals" ermöglichen und zusätzliche Werttreiber für die Gesellschaft erschließen.

Das in dem LOI adressierte Portfolio umfasst historische Silberprojekte in mehreren Explorationsdistrikten Norwegens. Teile dieser Vorkommen wurden bereits vor Jahrzehnten, teils unter Beteiligung deutscher Minengesellschaften, betrieben. Mit dem starken Fokus Norwegens auf die Förderung von Öl und Gas verloren die Silberprojekte in den vergangenen Jahrzehnten jedoch an Bedeutung und spielten zuletzt keine wesentliche Rolle mehr. Meridiana will nun prüfen, ob und in welcher Form diese Assets in das eigene Geschäftsmodell integriert werden können.

Der LOI ist rechtlich unverbindlich und legt vor allem den Prüfungsrahmen fest. Die weiteren Gespräche stehen unter dem Vorbehalt mehrerer Projektgutachten, der detaillierten Strukturierung einer möglichen Transaktion sowie der Bewertung einer strategischen Beteiligung der bisherigen Rechteinhaber an Meridiana selbst. Das Unternehmen betont, dass es keine Gewissheit über den Abschluss einer verbindlichen Transaktion gibt. Damit bewegt sich der Vorstoß zunächst klar im Stadium einer strategischen Option, deren wirtschaftliches Potenzial und Umsetzbarkeit noch zu analysieren sind.

Parallel zur inhaltlichen Neuausrichtung bereitet Meridiana nach eigenen Angaben eine breiter aufgestellte fachliche Zusammensetzung des Verwaltungsrats vor. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsratsmitglied Martin Hinteregger sein Mandat bereits niedergelegt. Zudem trat auch Andreas Wegerich von seinem Mandat zurück, um sich auf seine Haupttätigkeit zu konzentrieren und den geplanten strategischen Einstieg neuer Rohstoffpartner in die Organstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Personalien unterstreichen, dass die mögliche Erweiterung in Richtung Rohstoff- und Metallgeschäft mit organisatorischen Anpassungen auf Führungsebene einhergeht.