
Österreichs Städtetourismus hat 2025 kräftig zugelegt und sich einmal mehr als wichtiger Wachstumsmotor für den Gesamttourismus erwiesen. In den neun Hauptstädten wurden im vergangenen Jahr 29,1 Millionen Nächtigungen gezählt, ein Plus von 6 Prozent gegenüber 2024. Damit entfällt rund ein Fünftel beziehungsweise 18 Prozent des gesamten Tourismusvolumens des Landes auf Wien und die acht Landeshauptstädte. Die Zahl der Ankünfte in den Städten stieg um 5 Prozent auf knapp 13,55 Millionen.
Wien behauptete seine dominante Rolle klar: Mit knapp 20,1 Millionen Übernachtungen verbuchte die Bundeshauptstadt ein Nächtigungsplus von 7 Prozent und kommt damit auf rund zwei Drittel aller Hauptstadt-Nächtigungen. Deutlich dahinter folgen Salzburg mit 3,3 Millionen Nächtigungen (plus 5 Prozent) und Innsbruck mit knapp 2 Millionen (plus 4 Prozent). Graz erreichte 1,5 Millionen Übernachtungen (plus 5 Prozent), Linz gut 1 Million (plus 1 Prozent). In der zweiten Reihe der Städtedestinationen legten Klagenfurt (514.501 Nächtigungen, plus 3 Prozent), Bregenz (386.669, plus 1 Prozent) und St. Pölten (238.336, plus 3 Prozent) zu. Schlusslicht bleibt Eisenstadt mit 69.902 Nächtigungen, verzeichnet aber mit 11 Prozent den stärksten relativen Zuwachs.
Insgesamt wurden im österreichischen Tourismus 2025 rund 157,3 Millionen Nächtigungen registriert, ein Zuwachs von 2 Prozent im Jahresabstand. Ohne die Städte hätte das Plus laut WienTourismus lediglich 1 Prozent betragen. Der starke Beitrag der urbanen Zentren zeigt sich damit nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch im überdurchschnittlichen Wachstum gegenüber dem Bundesdurchschnitt. WienTourismus-Geschäftsführer Norbert Kettner, zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Städtetourismus (ARGE Städte), spricht von einem „zentralen Wachstumstreiber“ des österreichischen Gesamttourismus.
Der Städtetourismus ist stark von Kunst und Kultur geprägt und gilt als Ganzjahresprodukt. Laut Kettner sorgt er für standortgebundene Arbeitsplätze und wirkt über Spillover-Effekte in andere Branchen hinein, etwa in den Handel. Weil die Nachfrage sich nicht auf einzelne Saisonen konzentriert, entstehen Ganzjahresjobs – ein Argument, das vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in der Branche zunehmend an Gewicht gewinnt. Die aktuellen Kennzahlen unterstreichen damit die Rolle der Städte als wirtschaftliche Stütze weit über Hotellerie und Gastronomie hinaus.

Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.
Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.
Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.