PH Niederösterreich: Rechtsstreit um Rektoren-Abberufung steuert auf Einigung zu

11.06.2026


Im Konflikt um die vorzeitige Abberufung des früheren Rektors der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ), Erwin Rauscher, zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Der 75-Jährige hat mit dem Bildungsministerium einen Vergleich ausverhandelt, wie sein Rechtsanwalt Dominik Konlechner bestätigte. Der Kompromiss ist noch nicht rechtswirksam; beide Seiten haben bis 26. August Zeit, ihn anzunehmen.

Kern des Vergleichsentwurfs ist eine Neubewertung des Dienstendes: Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 soll das Dienstverhältnis mit 30. September 2026 aufgelöst werden. Zudem müsste das Ministerium in einer Aussendung Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen danken und klarstellen, dass keine Abberufung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung erfolgt ist. Konlechner bezeichnete das Ergebnis als „vertretbar“, um weiteren Schaden von der Hochschule abzuwenden und den seit Monaten andauernden Schwebezustand zu beenden.

Rauscher, seit 2006 Gründungsrektor der in Baden ansässigen Pädagogischen Hochschule und ursprünglich bis 2027 bestellt, war im Herbst 2025 vom Ministerium abberufen und angezeigt worden. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Vorwurf, unter seiner Verantwortung seien im Verwaltungssystem „Dummy“-Lehrveranstaltungen angelegt worden, über die Mitarbeitende für andere Tätigkeiten entlohnt worden sein sollen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wurden Ende 2025 eingestellt.

Vor dem Arbeits- und Sozialgericht hatte Rauscher die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung geklagt, der Streitwert lag bei 308.000 Euro. Nach Darstellung seines Anwalts geht es dem ehemaligen Rektor jedoch vor allem um die Wiederherstellung seines guten Rufes, den er durch die Abberufung und eine damalige Aussendung des Ministeriums beschädigt sieht. Die zuständige Richterin drängte die Parteien auf einen Vergleich, um einen potenziell langjährigen und kostspieligen Prozess zu vermeiden. Ob der vorliegende Kompromiss tatsächlich in Kraft tritt, hängt nun von der Zustimmung beider Seiten bis Ende August ab.

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Vergleichsgutachten im Hipp-Erpressungsfall: Gift gleich zusammengesetzt, aber kein Beweis

11.06.2026


Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.

Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.

Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.