Neue Regeln zur Datenbeschlagnahme belasten Ermittler in Wien

26.03.2026


Die Staatsanwaltschaft Wien verzeichnet einen markanten Anstieg ihrer Arbeitslast: 86.000 Verfahren mit landesgerichtlicher Zuständigkeit hat die Behörde im Jahr 2025 geführt, darunter auch Verfahren gegen unbekannte Täter. Das entspricht einem Plus von acht Prozent gegenüber 2024, als 80.000 Akten anfielen; 2023 waren es noch 69.300. Parallel dazu beobachtet die Behörde eine Zunahme bei Jugendverfahren, wie die Leiterin der Staatsanwaltschaft, Michaela Obenaus, bei der Präsentation der Jahresbilanz hervorhob.

Der deutliche Verfahrenszuwachs wird laut Obenaus vor allem durch mehr Anzeigen, mehr Eingaben und mehr Rechtshilfeersuchen getrieben. Trotz dieser Steigerung blieb die personelle Ausstattung unverändert: Nach wie vor stehen 111 staatsanwaltschaftliche Planstellen zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich ist die Wiener Behörde besonders stark gefordert – 37 Prozent des gesamten österreichischen Verfahrensvolumens entfallen auf die Staatsanwaltschaft Wien.

Kritik übte Obenaus an den seit rund einem Jahr geltenden neuen Bestimmungen zur Datenbeschlagnahme, der sogenannten „Handysicherstellung neu“. Für den Zugriff auf Mobiltelefone und andere Datenträger ist nun eine richterliche Bewilligung erforderlich. Zudem muss die staatsanwaltschaftliche Anordnung bereits eine präzise Eingrenzung der betroffenen Datenkategorien, der relevanten Zeiträume und des konkreten Ermittlungszwecks enthalten, um den Schutz der Privatsphäre zu stärken.

Genau diese Detailanforderungen sorgen aus Sicht der Wiener Ermittler für zusätzliche Hürden. In der Frühphase eines Verfahrens sei das gesamte Ausmaß möglicher Straftaten häufig noch unklar, argumentiert Obenaus. Gleichzeitig seien Kommunikationsdaten und andere elektronische Spuren in vielen Verfahren zentral für die Aufklärung. Die neuen Regelungen bedeuteten daher einen erhöhten administrativen Aufwand und könnten zu Verzögerungen in Ermittlungen führen, während die ohnehin hohe Arbeitslast der Behörde weiter steigt.

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Bajaj Mobility schließt Restrukturierung ab und bestätigt starken Ergebnissprung 2025

26.03.2026


Bajaj Mobility AG hat ihren Jahresfinanzbericht 2025 vorgelegt und damit die bereits im Januar 2026 veröffentlichten vorläufigen Zahlen bestätigt. Nach einem von Restrukturierung geprägten Start in das Geschäftsjahr gelang dem österreichischen Motorradhersteller mit Sitz in Mattighofen in der zweiten Jahreshälfte eine klare operative Wende. Der Umsatz erreichte 2025 rund 1,009 Milliarden Euro bei einem Absatz von 209.704 Einheiten.

Die finanzielle Erholung spiegelt sich in den Ergebniskennzahlen wider: Das EBITDA lag bei 874 Millionen Euro, das EBIT bei 748 Millionen Euro. Unter dem Strich verblieb ein Nettogewinn von 590 Millionen Euro. Wesentlicher Treiber war ein ausgewiesener Sanierungsgewinn in Höhe von 1,193 Milliarden Euro, der aus den eingeleiteten Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen resultiert. Parallel dazu legten die Retail-Verkäufe im zweiten Halbjahr 2025 im Vergleich zum ersten Halbjahr um rund 60 Prozent zu.

Auch die Bilanzstruktur des Unternehmens hat sich im Zuge der Neuordnung deutlich verbessert. Die Eigenkapitalquote stieg auf 24,3 Prozent, das Eigenkapital belief sich auf 385 Millionen Euro. Die Nettoverschuldung wurde auf 798 Millionen Euro reduziert. Ein zentraler Hebel der Stabilisierung war der Abbau der Lagerbestände: Diese gingen um 101.153 Fahrzeuge auf 147.427 Einheiten zurück, nach 248.580 Einheiten zu Jahresbeginn. Das Management sieht darin eine wichtige Voraussetzung für künftiges profitables Wachstum.

Strategisch setzt Bajaj Mobility, vormals Pierer Mobility, weiterhin auf das Premiumsegment im Motorradmarkt. Als börsennotierte Tochtergesellschaft von Bajaj Auto Ltd. und Holding der KTM AG vereint der Konzern die Marken KTM, Husqvarna Motorcycles und GASGAS unter einem Dach. Sportlich verbuchte die Gruppe 2025 das erfolgreichste Motorsportjahr ihrer Geschichte und gewann 29 Meistertitel. Der vollständige Jahresfinanzbericht 2025, inklusive nichtfinanzieller Erklärung und Corporate-Governance-Bericht, ist auf der Website des Unternehmens veröffentlicht.