
Salzburgs Erzbischof Franz Lackner stellt seine Zukunft an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz offen infrage. „Mein Wunschkandidat ist nicht ich“, sagte der bisherige Vorsitzende nach der Frühjahrsvollversammlung im steirischen St. Johann bei Herberstein. Lackner, der das Amt 2020 von Kardinal Christoph Schönborn übernommen hatte, betonte zugleich, er wolle der Entscheidung der Bischöfe bei der Sommervollversammlung im Juni nicht vorgreifen: „Es ist eine Wahl. Ich nehme Wahlen ernst.“ Formal könnte er erneut kandidieren, doch ein römisches Schreiben empfiehlt, keinen Bischof zum Vorsitzenden zu wählen, der in der sechsjährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht – auch wenn es dabei Spielraum gibt und der Vorsitzende keiner vatikanischen Bestätigung bedarf.
Wer Lackner nachfolgen könnte, ist offen. Theoretisch kann jedes Mitglied der Bischofskonferenz gewählt werden, die Abstimmung erfolgt geheim. Der neue Wiener Erzbischof Josef Grünwidl, erst im Jänner zum Bischof geweiht, signalisierte, dass er das Amt wegen seiner noch kurzen Erfahrung nicht anstrebt. Als geeigneter Kandidat wurde in der Tageszeitung „Die Presse“ der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl kolportiert. Parallel zur anstehenden Vorsitzfrage nutzten die Bischöfe ihr Frühjahrstreffen, um thematische Zuständigkeiten neu zu ordnen: Lackner übernimmt künftig den Bereich Medien, der Linzer Bischof Manfred Scheuer den Bereich Weltkirche, der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics die Ökumene.
Inhaltlich prägte die Debatte über die Rolle der Frauen in der Kirche die Beratungen, die ausgerechnet im „Haus der Frauen“ der Diözese Graz-Seckau stattfanden. Aus dem Vatikan war während der Tagung ein umfangreiches Studienpapier veröffentlicht worden, das die Unzufriedenheit vieler Katholikinnen thematisiert und die Klärung der „Frauenfrage“ als dringlich bezeichnet. Der neue Wiener Erzbischof Grünwidl forderte in einer Predigt, die Kirche solle „mehr auf die Stimmen der Frauen hören“ und erklärte: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“ Lackner schloss sich dieser Linie an.
Auf die Frage, ob er sich Frauen mit Stimmrecht in Bischofskonferenzen persönlich wünsche, verwies Lackner zunächst auf eine von Papst Leo XIV. angeordnete Studiengruppe, die prüfen soll, ob die Statuten von Bischofskonferenzen zeitgemäß sind. Auf Nachfrage antwortete er wörtlich: „Irgendwie schon.“ Grundsätzlich müssten die Anliegen von Frauen „ernstgenommen“ werden, sagte der Salzburger Erzbischof. Es handle sich um einen „Wandlungsprozess organischer Art, der nicht so einfach ist“, es gebe ein „Bemühen und ein Ringen“, Frauen eine ihrem Beitrag entsprechende Rolle zu ermöglichen. „Es geht langsam voran“, resümierte Lackner – in einer Kirche, die zugleich vor einer personellen Neuaufstellung an der Spitze und einer strukturellen Debatte über Teilhabe steht.

Österreichs Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS stellt die Weichen für einen breiten Einsatz digitaler Technologien in der Verwaltung. Kernstück ist eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG), die den rechtlichen Rahmen für KI-Chatbots, vollständig automatisierte Entscheidungen in einfachen Fällen und neue digitale Services schaffen soll. Die Reform wurde im Rahmen der Reformpartnerschaft von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden ausverhandelt und ist nach Angaben der Regierung unter dem derzeitigen Tiroler Landeshauptmann-Vorsitz nun „fertig verhandelt“.
Die Novelle geht mit dem Stichtag Freitag in ein sechswöchiges Begutachtungsverfahren, bevor der Nationalrat voraussichtlich noch vor dem Sommer über das Paket abstimmen soll. Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) sprach bei einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus von einem „großen, wichtigen Schritt“ hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung. Ziel sei eine einfachere, effizientere Behörde, die für Bürgerinnen und Bürger besser zugänglich ist und den Kontakt mit Ämtern spürbar erleichtern soll.
Konkret sollen KI-Chatbots Bürger künftig etwa bei Anträgen auf Familienbeihilfe oder bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und beim Ausfüllen von Formularen helfen. In klar gelagerten Standardfällen sind vollständig automatisierte Entscheidungen vorgesehen. Die Regierung verweist auf Vorteile wie rund um die Uhr verfügbare digitale Angebote, sprachgestützte Systeme und automatisierte Abläufe, die Verwaltungsverfahren beschleunigen und barrierefreier machen sollen. Vorgesehen sind außerdem digitale Zahlungen und sogenannte „No-Stop-Verfahren“, bei denen Verfahren automatisch eingeleitet oder durchgeführt werden können, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
Pröll betonte, Digitalisierung sei „kein Selbstzweck“, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, „der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“. Wer weniger Formulare ausfüllen müsse, Anträge jederzeit stellen könne und Leistungen automatisch erhalte, erlebe Verwaltung „auch anders“. Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sieht in der AVG-Novelle ein Signal zur Stärkung des Vertrauens in staatliche Institutionen: Wer dieses Vertrauen erhöhen wolle, müsse dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden „keine Zumutung“ sei. Mit der Reform soll der rechtssichere Einsatz digitaler Technologien in Ämtern verankert und die weitere Automatisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.