
Die Berliner CDU-Fraktion dringt auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei anonymen Online-Hinweisen an die Polizei der Hauptstadt. Nach einem bei der Klausurtagung der Fraktion im rheinland-pfälzischen Stromberg beschlossenen Antrag an den Senat soll das bestehende Hinweisgebersystem des Landeskriminalamts (LKA) zu einem KI-gestützten Hinweisbearbeitungs- und Analysesystem ausgebaut werden. Ziel ist es, die stetig wachsende Zahl von Bürgerhinweisen schneller zu bewerten und operativ nutzbar zu machen.
Nach Darstellung der CDU-Abgeordneten stößt die Polizei Berlin bei der Auswertung der eingehenden Mitteilungen zunehmend an Kapazitätsgrenzen. Wegen hoher Informationsmengen und begrenzter Auswertungsressourcen könnten Hinweise nicht immer schnell genug bearbeitet und zusammengeführt werden. Dadurch gingen wertvolle Erkenntnisse für die Ermittlungsarbeit verloren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sieht in einer technischen Modernisierung die Möglichkeit, dieses Defizit zu verringern.
CDU-Fraktionschef Dirk Stettner begründet den Vorstoß mit einem technologischen Vorsprung, den er bei Kriminellen verortet. "Kriminelle nutzen längst modernste Technologien. Deshalb muss auch unsere Polizei die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz rechtskonform nutzen können, um Berlin sicherer zu machen", teilte er mit. Mehr Sicherheit entstehe nicht durch zusätzliche Bürokratie, sondern durch eine bessere Auswertung der bereits vorhandenen Informationen, so Stettner weiter.
Der KI-Vorschlag ist eingebettet in ein größeres politisches Paket, das die CDU-Fraktion bei ihrer Klausur berät. Auf der Tagesordnung stehen nach Angaben der Fraktion mehr als 30 Anträge zu zentralen landespolitischen Themen wie Wohnen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Wirtschaft. Mit dem geplanten Ausbau des Hinweisportals positioniert sich die CDU an der Schnittstelle von Innenpolitik und Digitalisierung, während die konkrete Ausgestaltung des Systems, etwa technische Details und Datenschutzvorgaben, nun Gegenstand der weiteren Beratungen mit dem Senat werden soll.

Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.
Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.
Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.
Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.