Bundesgerichtshof muss über Verlustverkäufe bei Kaffee entscheiden

10.03.2026


Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.

Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

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Spar baut Marktführerschaft mit Eigenmarken weiter aus

15.03.2026


Spar hat seine Position als größter Lebensmittelhändler Österreichs im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Der Verkaufsumsatz der Supermarktsparte im Inland stieg um 4,2 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Der Marktanteil des Handelskonzerns kletterte auf 36,8 Prozent und liegt damit klar vor Rewe mit 32,3 Prozent, wie das Fachmagazin „Key Account“ unter Verweis auf NielsenIQ-Daten berichtete. Auf die Diskonter Hofer und Lidl entfiel ein gemeinsamer Marktanteil von 25,5 Prozent.

Wesentlicher Wachstumstreiber waren die Eigenmarken des Konzerns. Besonders die Discount-Linie „S-Budget“ legte kräftig zu und verzeichnete ein Umsatzplus von 8 Prozent. Insgesamt konnte Spar damit den Abstand zu seinen Mitbewerbern weiter vergrößern. Der Konzern rechnet zudem mit einem zusätzlichen Marktanteilszuwachs von rund 0,2 Prozentpunkten durch die Übernahme von 25 Filialen der Kette Unimarkt. Seit der kartellrechtlichen Freigabe Ende Jänner werden 20 dieser Standorte von selbstständigen Spar-Kaufleuten, fünf direkt von der Spar AG betrieben.

Auf der Ergebnissseite wirkten allerdings mehrere Faktoren dämpfend. Die seit Längerem defizitäre Sporthandelskette Hervis belastete das Konzernergebnis, ehe sie im Jänner verkauft wurde. Zusätzlich drückten Sondersteuern in Ungarn, einem der Auslandsmärkte des Unternehmens, auf die Profitabilität. Spar verweist darauf, dass die Ergebnismarge vor Steuern (EBT) unter 2 Prozent liege und damit deutlich unter jenen großer Industriekonzerne.

Vor diesem Hintergrund kritisierte Spar-Chef Hans K. Reisch eine aus seiner Sicht einseitige Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Handelspreise. Man ärgere sich insbesondere über multinationale Lieferantenkonzerne mit zweistelligen operativen Gewinnmargen, sagte er. Reisch betonte wiederholt, Spar verfüge gegenüber internationalen Markenherstellern wie Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder Nestlé über keine Marktmacht. Die von der Politik diskutierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise – darunter eine stärkere Grundpreisauszeichnung und Hinweise auf „Shrinkflation“ – ändern an dieser Konstellation aus Sicht des Unternehmens nur begrenzt etwas.