Bundes-Wohnbaupaket: Milliardenhilfe, aber wenig Geld am Konto

10.06.2026


Der soziale Wohnbau kommt nur schleppend voran, während die Mieten steigen. Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Wohnbaumilliarde des Bundes, die vor zwei Jahren von der damaligen schwarz-grünen Regierung beschlossen wurde. Von dem Paket ist laut jüngster Kritik bisher erst rund ein Viertel tatsächlich ausbezahlt worden. Ökonominnen und Experten mahnen jedoch zur Differenzierung: Ausgezahlt werde erst nach Endabrechnung der Projekte, viele Mittel seien den Ländern bereits zugesichert, betonen der Wifo-Ökonom Michael Klien und der Wohnbauexperte Wolfgang Amann vom Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW).

Politisch sorgt der stockende Mittelabfluss dennoch für Druck. Die aktuelle schwarz-rot-pinke Koalition will im Rahmen der laufenden Budgetverhandlungen den Zugriff auf Bundesmittel für geförderten Wohnraum erleichtern und dazu weitere Gelder aus der bestehenden Wohnbaumilliarde aktivieren. Ein neues Wohnbaupaket in vergleichbarer Milliardendimension ist angesichts des Konsolidierungskurses der Bundesregierung nicht geplant. Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler verweist zugleich darauf, dass es zusätzlich „frisches Geld“ für den Wohnbau brauche, während bislang ungenutzte Mittel aus der Wohnbaumilliarde mobilisiert werden sollen.

Im zuständigen Ministerbüro heißt es, dass derzeit 724 Millionen Euro von den Ländern nicht abgerufen werden können, weil die Konstruktion der Wohnbaumilliarde „erhebliche Mängel“ aufweise. Nach Angaben aus dem Ressort haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Wien und Oberösterreich – grundsätzlich ihren Anteil angemeldet, wollen die Gelder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich abholen. Die Auszahlung erfolgt projektbasiert und zeitversetzt, was den Eindruck verstärkt, große Teile der Bundesmittel würden brachliegen.

Besonders deutlich zeigen sich die Konstruktionsprobleme in Wien. Ein Teil der Mittel ist für geförderte Eigentumswohnungen reserviert, nicht jedoch für den kommunalen Wohnbau, also Gemeindewohnungen. Genau auf diesen Bereich setzt die Stadt seit Jahren und verzichtet im Gegenzug weitgehend auf die Förderung von Eigentumsprojekten. Die Zweckbindung der Mittel kollidiert damit mit der wohnungspolitischen Ausrichtung der Bundeshauptstadt und erschwert den Zugriff auf die bereitgestellten Gelder. Während die Bundesregierung an den bestehenden Budgetgrenzen festhält, bleibt die Aufgabe, die Wohnbaumilliarde so nachzujustieren, dass sie in allen Ländern tatsächlich im sozialen Wohnbau ankommt.

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Klimarisiko im Job: AK verlangt klare Stoppschwellen für Arbeiten bei großer Hitze

10.06.2026


Angesichts häufiger und längerer Hitzeperioden verschärft sich in Österreich die Debatte um den Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die Arbeiterkammer (AK) fordert verbindliche gesetzliche Grenzen für Arbeit bei hohen Temperaturen und ein klar geregeltes „Hitzefrei“. Hintergrund ist eine neue Studie der Medizinischen Universität Wien im Auftrag der AK, die erstmals umfassende Richtwerte für maximale Arbeitszeiten und notwendige Pausen unter Hitzebelastung vorlegt. Laut AK sind rund 400.000 Menschen im Land regelmäßig im Freien tätig – etwa auf Baustellen oder im Verkehrs- und Kommunalbereich – und damit besonders betroffen.

Die von Umweltmediziner Hans-Peter Hutter geleitete Untersuchung basiert auf mehr als 17.000 Einzelberechnungen. Sie verknüpft die Hitzewarnstufen der GeoSphere Austria mit der jeweiligen physischen Belastung am Arbeitsplatz. Das daraus abgeleitete Modell soll zeigen, wie lange unter bestimmten klimatischen Bedingungen noch sicher gearbeitet werden kann und wann zwingend Entwärmungsphasen nötig sind. Bereits ab 27 Grad Lufttemperatur sinkt demnach die geistige Leistungsfähigkeit, ab 30 Grad steigt das Unfallrisiko um 7 Prozent. Wird eine Körperkerntemperatur von 38,5 Grad erreicht, müsse die Arbeit nach Ansicht der Mediziner ausnahmslos unterbrochen werden.

Die Autoren der Studie warnen ausdrücklich davor, Hitzeschutz nur an der Lufttemperatur zu orientieren. Entscheidend seien auch Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung, Strahlungswärme, die Art und Schwere der Tätigkeit sowie die getragene Kleidung. In der Praxis bedeutet das: Zwei Arbeitsplätze mit derselben Temperatur können ein völlig unterschiedliches Gesundheitsrisiko darstellen. Für die AK liefert das Modell damit die Grundlage, um politisch für konkrete Grenzwerte zu argumentieren – abhängig von der tatsächlichen Belastung und nicht nur vom Thermometer.

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, spricht von einem „wichtigen Erfolg“ mit Blick auf die neue Hitzeschutzverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Gefordert werden gesetzlich verankerte Belastungsgrenzen, die bei Gesundheitsgefährdung zu einem echten Hitzefrei führen – inklusive bezahlter Entwärmungspausen. Neben klaren Stoppschwellen für Arbeiten im Freien dringt die AK gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) zudem auf verbindliche Vorgaben für Innenräume. Es dürfe nicht sein, so Stilling, dass Beschäftigte krank werden, weil es keine klaren gesetzlichen Grenzen gibt. Betriebe müssten verpflichtet werden, die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse umzusetzen; systematische Kontrollen durch die Arbeitsinspektion sollen die Einhaltung sicherstellen.