
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat den Zusammenschluss der beiden Salzburger Molkereien SalzburgMilch und Pinzgau Milch genehmigt. Nach einer vertieften kartellrechtlichen Prüfung sehen die Wettbewerbshüter weder die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung noch eine sonstige Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Damit ist der Weg frei für die Bildung eines neuen Schwergewichts am heimischen Milchmarkt, das nach Eigenangaben mit mehr als 450.000 Tonnen Milch pro Jahr zur drittgrößten Molkereigruppe des Landes aufsteigt.
Im Zuge der Transaktion wird SalzburgMilch stufenweise zunächst 40 Prozent und in weiterer Folge bis zu 89,9 Prozent an Pinzgau Milch erwerben und damit die alleinige Kontrolle über den Partner übernehmen. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits zusammen; diese Kooperation soll nun deutlich vertieft werden. Geplant ist eine engere Verzahnung insbesondere bei Milchsammlung und -verarbeitung, in der Logistik, im Vertrieb sowie in der Verwaltung. Alle bestehenden Standorte – in der Stadt Salzburg, in Lamprechtshausen, Maishofen und Kössen – sollen erhalten bleiben und in einem gemeinsamen Gesamtkonzept weiterentwickelt werden.
Die BWB hatte den Zusammenschluss aufgrund der starken Marktstellung der beteiligten Unternehmen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden landwirtschaftliche Betriebe, andere Molkereien, Rohmilcherfasser sowie der Lebensmitteleinzelhandel umfassend befragt. Ein Schwerpunkt lag auf der Situation der Bäuerinnen und Bauern, die das Vorhaben laut Behörde zu einem großen Teil begrüßt haben. Für die Lieferantenbetriebe sieht die BWB Vorteile, da das fusionierte Unternehmen beziehungsweise die fusionierte Genossenschaft zu 90 Prozent im Eigentum der Landwirte stehen wird.
SalzburgMilch beschäftigte zuletzt rund 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Jahresumsatz von 350 Millionen Euro. Pinzgau Milch zählt aktuell etwa 250 Beschäftigte. Mit der nun freigegebenen Fusion entsteht aus den beiden regional verwurzelten Unternehmen ein neuer Akteur mit erhöhter Schlagkraft im Wettbewerb um Rohmilch und Regalplätze im Lebensmitteleinzelhandel, während die Eigentumsbasis bei den bäuerlichen Lieferanten verankert bleibt.

Die Grünen verschärfen ihre Kritik an den erhöhten Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst und stellen die Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Nach einer Serie parlamentarischer Anfragen wirft die Partei der Regierung mangelnde Transparenz vor und spricht von einer „Mauer“ bei der Beantwortung detaillierter Fragen. Besonders im Visier steht die Dienstrechtsnovelle, mit der die Zulagen Ende 2025 gesetzlich angehoben und rückwirkend bis 2023 wirksam wurden.
Der Kern des Konflikts reicht zurück in den vergangenen Dezember: Damals beschloss der Nationalrat die deutliche Anhebung der Zulagen für Personalvertreter, während gleichzeitig eine bereits im Jahr davor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben wurde. Den Vorwurf der Grünen, es habe einen politischen „Abtausch“ mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) gegeben – höhere Zulagen für Personalvertreter gegen das Aufschieben der Gehaltserhöhung –, weisen sowohl das Büro des zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) als auch die GÖD energisch zurück. Brisant ist dabei, dass auch die Grünen der Novelle ursprünglich zugestimmt hatten und dies später mit kurzfristigen Änderungen im Gesetzesentwurf begründeten.
Neue Brisanz erhält die Debatte durch Details, die aus den Regierungsantworten auf die Grünen-Anfragen hervorgegangen sind. Laut der stellvertretenden Klubobfrau Sigrid Maurer bestätigte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS), dass die Zulagen für Personalvertreter in seinem Ressort künftig bis zu 3.580 Euro im Monat erreichen können. Weil die Regelung rückwirkend gilt, ergeben sich teils hohe Nachzahlungen. So habe das Justizministerium nach Angaben der Grünen in einem Einzelfall eine Nachzahlung von fast 109.000 Euro bestätigt. Im Justizbereich insgesamt sollen Nachzahlungen in der Größenordnung von über einer Million Euro anfallen, wobei diese Gesamtsumme laut einer APA-Sichtung der Anfragebeantwortung nicht eindeutig verifiziert wurde.
Für die Grünen zeigt der Fall eine strukturelle Schieflage im Umgang mit Mitteln im öffentlichen Dienst. Sie sprechen von „hunderten Personen“, die von den neuen Bestimmungen profitieren und „Millionen an Zulagen“ erhalten – eine Einschätzung, die sich auf die Summe aller Ressorts bezieht, aber auf Basis der vorliegenden Antworten nicht im Detail beziffert ist. Während Regierung und Gewerkschaft den Verdacht eines Deals zurückweisen, drängen die Grünen auf weitere Offenlegung und stellen die Frage nach der politischen Prioritätensetzung: Sonderzulagen für Personalvertreter auf der einen Seite, verschobene Lohnerhöhung für das gesamte öffentlich Bediensteten-Kollektiv auf der anderen. Wie die Koalition auf den wachsenden Druck reagiert, bleibt vorerst offen.