
Die steirische Möbelgruppe ADA hat beim Landesgericht Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt und reagiert damit auf eine rapide Verschlechterung der Geschäftslage. Die ADA Möbelwerke Holding AG und die ADA Möbelfabrik GmbH, ein Traditionsunternehmen mit fast hundertjähriger Geschichte, kommen nach einem massiven Nachfrageeinbruch und strukturellem Druck im europäischen Möbelmarkt auf eine Bankschuldenlast von rund 30 Millionen Euro. Betroffen sind vor allem große und institutionelle Gläubiger.
ADA mit Hauptsitz in der Oststeiermark betreibt Büro- und Produktionsstandorte in Raaba und Anger sowie Werke in Ungarn und Rumänien. In Österreich sind etwa 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sanierung betroffen. Der Jahresumsatz der Gruppe lag zuletzt bei rund 110 Millionen Euro. Trotz des Verfahrensantrags will das Unternehmen den Betrieb fortführen – allerdings in deutlich reduzierter Form. Ziel ist es, zentrale beziehungsweise wesentliche Teile der Gruppe zu erhalten.
Als Hauptursache für die Entwicklung nennt ADA eine negative Marktentwicklung und einen Strukturwandel, der die gesamte europäische Möbelbranche erfasst habe. Dazu zählen laut Unternehmen eine anhaltende Konsumzurückhaltung, der beschleunigte Rückgang des stationären Möbelhandels und ein massiver Konsolidierungsdruck im Markt. Seit dem Jahreswechsel verzeichnete ADA einen Bestelleingang, der im Schnitt um rund 20 Prozent unter den Erwartungen lag; die drastisch einbrechende Nachfrage im ersten Quartal 2026 habe die Ertragslage zusätzlich belastet.
In den vergangenen drei Jahren hatte ADA bereits Kostenoptimierungen, Produktionsanpassungen und strategische Neuausrichtungen umgesetzt, um die Gruppe zukunftsfähig zu machen. Diese Maßnahmen reichten jedoch nicht aus, um den kumulierten Belastungen zu begegnen. Im Rahmen des nun eingeleiteten Sanierungsverfahrens führt das Unternehmen nach eigenen Angaben parallel Gespräche mit strategischen Investoren. Die angestrebte Fortführung in verkleinerter Struktur soll den Fortbestand des Kerngeschäfts sichern und gleichzeitig eine geordnete Bereinigung der Verbindlichkeiten ermöglichen.

Lenzing AG, der börsennotierte Faserhersteller mit Sitz in Lenzing an der Ager, hat die Einberufung zu seiner 82. ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht. Das Aktionärstreffen ist für Donnerstag, den 23. April 2026, um 10:00 Uhr MESZ im Kulturzentrum Lenzing in der Johann-Böhm-Straße 1 angesetzt. Grundlage ist die Einladung, die über EQS veröffentlicht wurde und die vollständige Tagesordnung sowie die formalen Rechte der Aktionäre beschreibt.
Auf der Agenda stehen zentrale Governance- und Finanzthemen: Vorgesehen ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, inklusive Lageberichten, Corporate-Governance-Bericht und konsolidierter Nachhaltigkeitserklärung sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025. Die Aktionäre sollen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für 2025, die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats für 2026, Wahlen in den Aufsichtsrat, den Vergütungsbericht sowie die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 abstimmen.
Besondere Aufmerksamkeit dürfte den vorgesehenen Beschlüssen zur Kapitalpolitik gelten. Unter Tagesordnungspunkt 8a soll der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, erneut ermächtigt werden, für maximal 30 Monate ab Beschlussdatum eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und 8 AktG in einem Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch die Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien und ersetzt eine vergleichbare, auf der Hauptversammlung vom 18. April 2024 erteilte und nun zu widerrufende Ermächtigung. Unter Punkt 8b ist zudem eine neue Ermächtigung vorgesehen, eigene Aktien in anderer Form als über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und dabei gegebenenfalls das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen; auch diese Kompetenz soll die bisherige, 2024 beschlossene Regelung ablösen.
Die Einladung präzisiert außerdem die Rechte der Anteilseigner. Aktionäre, die einzeln oder gemeinsam mindestens 5% des Grundkapitals halten und diese Beteiligung seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung besitzen, können schriftlich verlangen, zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung zu setzen. Ein entsprechendes Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens 2. April 2026, 24:00 Uhr MESZ, per Post oder Boten an die Firmenadresse in 4860 Lenzing an der Ager, Werkstraße 2, zu Händen von Sébastien Knus, oder per E-Mail an die angegebene Gesellschaftsadresse zugehen. Weitere Unterlagen, darunter der Jahresfinanzbericht 2025 samt Jahres- und Konzernabschluss, Lageberichten sowie der konsolidierten Nachhaltigkeitserklärung, sollen laut Einladung spätestens ab 2. April 2026 auf der Website des Unternehmens zur Verfügung stehen.