Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in der Reproduktionsmedizin in Deutschland und Spanien eröffnen deutschen Patientinnen mehr Möglichkeiten

23.09.2026

BERLIN, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in Europa unterschiedlich schnell. Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen führen dazu, dass der Wohnort darüber mitentscheiden kann, welche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten einer Person oder Familie zur Verfügung stehen.

Die Eizellspende ist in Deutschland weiterhin verboten, während sie in Spanien erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Auch beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik (PGT) bestehen Unterschiede zwischen beiden Ländern.

„Die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind zahlreich und vor allem auf die jeweilige Gesetzgebung zurückzuführen. In Spanien können beispielsweise alleinstehende Frauen und Frauenpaare reproduktionsmedizinisch behandelt werden. Der rechtliche Rahmen ermöglicht je nach medizinischer und familiärer Situation der einzelnen Patientin den Zugang zu unterschiedlichen reproduktionsmedizinischen Optionen", erklärt Dr. Héctor Izquierdo, Gynäkologe bei IVI Alicante, der dort deutschsprachige Patientinnen betreut.

Zu diesen Möglichkeiten gehören die Eizellspende, die Erhaltung der Fruchtbarkeit durch Kryokonservierung von Eizellen sowie spezifische Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik. Frauenpaaren steht darüber hinaus die ROPA-Methode zur Verfügung, bei der eine Partnerin die Eizellen zur Verfügung stellt und die andere die Schwangerschaft austrägt.

PGT und die gesetzlichen Regelungen zur genetischen Untersuchung von Embryonen

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PGT) gibt es Unterschiede zwischen beiden Systemen. In Deutschland ist die Anwendung auf bestimmte Fälle beschränkt und erfordert eine vorherige Bewertung durch eine Ethikkommission. Spanien erlaubt den Einsatz von PGT bei einer größeren Zahl medizinischer Indikationen, darunter zur Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder in bestimmten Fällen zur Verringerung des Fehlgeburtsrisikos.

„Viele Patientinnen kommen mit Fragen nach Spanien, welche Möglichkeiten ihnen hier offenstehen und welche Auswirkungen eine Behandlung haben kann, die in Deutschland verboten oder stärker eingeschränkt ist. Deshalb erläutern wir im ersten Beratungsgespräch die medizinischen Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, unter denen die Behandlung erfolgt", so der Gynäkologe von IVI Alicante.

„Spanien ist aufgrund seiner gesetzlichen Regelungen in der Reproduktionsmedizin deutlich fortschrittlicher als Deutschland. Sie haben es mir ermöglicht, auch mit über 40 noch Mutter zu werden. Mein Wunder wird im Oktober geboren", erklärt eine der Patientinnen.

Eizellspende: Anonymität und Auswahl der Spenderinnen

Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, verfügt Spanien über einen spezifischen gesetzlichen Rahmen. Die Gametenspende muss unentgeltlich, altruistisch und vertraulich erfolgen und die Anonymität der Spenderin gewahrt werden.

Die Auswahl der Spenderin erfolgt durch die medizinischen Teams nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei wird eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Empfängerin angestrebt.

Bei IVI durchlaufen potenzielle Eizellspenderinnen ein umfassendes Auswahl- und Untersuchungsverfahren. Darüber hinaus setzt IVI den IVI Biometric Scan ein, eine Technologie zur Analyse der Gesichtsähnlichkeit, mit deren Hilfe eine Spenderin ausgewählt werden kann, die der Patientin hinsichtlich ihrer Gesichtsmerkmale möglichst ähnlich ist.

Die spanische Gesetzgebung sieht ein nationales Spenderregister vor, in dem Gameten- und Embryonenspenden sowie die aus den jeweiligen Spenden geborenen Kinder erfasst werden. So können die Spenderinnen und Spender sowie die Anzahl der jeweiligen Spenden kontrolliert werden.

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Wie ein verstorbener Sektionschef zum Politikum im U-Ausschuss wurde

08.10.2026

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.

Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.

Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.

Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.

Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.