Das Unternehmen sieht keinen Grund für eine Erhöhung seines Angebots, da Flux Power weiterhin mit stark verwässernden Finanzierungsanforderungen, regulatorischen Problemen und einem Ausfallrisiko konfrontiert ist
DALLAS, 5. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Solidion Technology, Inc. (NASDAQ: STI) („Solidion Technology" oder „das Unternehmen"), ein Anbieter fortschrittlicher Batterietechnologielösungen, hat heute auf die Entscheidung des Vorstands der Flux Power Holding, Inc. (NASDAQ: FLUX) („Flux Power" oder „Flux") reagiert, den zuvor von Solidion unterbreiteten Übernahmevorschlag abzulehnen. Solidion betrachtet sein Angebot als bestes und endgültiges Angebot.

„Solidion widerspricht entschieden der Behauptung des Vorstands von Flux Power, dass dessen Vorschlag das Unternehmen ‚erheblich unterbewertet'", erklärte Jaymes Winters, Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer von Solidion Technology. „Dieses Angebot berücksichtigt den Kapitalbedarf und den Aufwand, der zur Stabilisierung des Unternehmens erforderlich ist, und Solidion hat derzeit nicht die Absicht, sein Angebot zu erhöhen."
Winters fährt fort: „Solidion ist und bleibt ein opportunistischer Käufer von Unternehmen, von denen es glaubt, dass sie seine bestehende Technologie ergänzen und verstärken werden. Dabei werden wir entschlossen auf die Wahrung unseres Aktionärswerts achten und keine Gelegenheiten verfolgen, die überteuert, nicht mehr zu retten oder nicht mit der Wachstumsstrategie von Solidion vereinbar sind. Wir werden parallel zu FLUX weiterhin andere Möglichkeiten verfolgen."
Nach Ansicht von Solidion:
Solidion ist der Ansicht, dass den Aktionären von Flux Power die erforderliche Transparenz und die notwendigen Informationen gewährt werden sollten, um eine fundierte Einschätzung der Fortführungsfähigkeit von Flux vornehmen zu können, und dass sie eine klare Wahl zwischen einer Übernahme, die ein hohes Maß an Sicherheit bietet, und der weiteren Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme verdienen, deren endgültige Kosten, Verwässerung und Ausgang nach wie vor äußerst ungewiss sind.
Informationen zu Solidion Technology, Inc.
Solidion (NASDAQ: STI) hat seinen Hauptsitz in Dallas, Texas, und verfügt über Pilotproduktionsanlagen in Dayton, Ohio. Das Kerngeschäft von STI umfasst die Herstellung von Batteriematerialien und -komponenten sowie die Entwicklung und Produktion von Batterien der nächsten Generation für Energiespeichersysteme, darunter USV-Anlagen für Rechenzentren im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) sowie Elektrofahrzeuge für den Land-, Luft- und Seeverkehr. Solidion verfügt über ein Portfolio von mehr als 385 Patenten, die Innovationen wie hochkapazitive, silangasfreie und auf Graphen basierende Siliziumanoden, Graphit auf Biomassebasis sowie fortschrittliche Lithium-Schwefel- und Lithium-Metall-Technologien abdecken.
Weitere Informationen finden Sie unter www.solidiontech.com und oder wenden Sie sich an die Abteilung Investor Relations.
Wichtige Informationen zur geplanten Transaktion
Solidion hat sein Interesse an einer möglichen Übernahme von Flux Power Holdings, Inc. bekundet. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass eine endgültige Vereinbarung geschlossen wird oder dass eine Transaktion letztendlich eingeleitet oder abgeschlossen wird. Es handelt sich hierbei weder um eine rechtsverbindliche Verpflichtung noch um ein Angebot oder eine Zusage einer der beiden Parteien. Weder vergangene, gegenwärtige noch zukünftige Absichtserklärungen, Vorschläge, Gespräche oder Verhaltensweisen begründen einen rechtsverbindlichen Vertrag oder eine Verpflichtung zur Durchführung oder zum Abschluss der vorgeschlagenen Transaktion, es sei denn, es wurde eine endgültige schriftliche Übernahmevereinbarung vollständig unterzeichnet. Jede vorgeschlagene Transaktion unterläge den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, dem Abschluss einer Due-Diligence-Prüfung, Finanzierungsaspekten, erforderlichen Genehmigungen und anderen üblichen Bedingungen.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Darüber hinaus stellt diese Mitteilung weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung bezieht sich auf ein Angebot, das Solidion im Hinblick auf einen Unternehmenszusammenschluss mit Flux unterbreitet hat. Diese Mitteilung ist kein Ersatz für eine Vollmachtserklärung, eine Registrierungserklärung, eine Erklärung zum Übernahmeangebot, einen Prospekt oder andere Dokumente, die die Parteien im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen könnten. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar; ebenso wenig darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor einer Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre. Sollte eine Transaktion eingeleitet werden, beabsichtigt Solidion, die entsprechenden Unterlagen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) einzureichen. Anleger und Wertpapierinhaber werden dringend gebeten, diese Unterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen, sobald sie verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solidion Technology Inc. (NASDAQ: STI) (das „Unternehmen", „Solidion", „wir", „unser" oder „uns") möchte die Safe-Harbor-Bestimmungen des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 nutzen und fügt diesen Warnhinweis im Zusammenhang mit dieser Safe-Harbor-Gesetzgebung hinzu. Die Wörter „Prognosen", „glauben", „können", „schätzen", „fortsetzen", „antizipieren", „beabsichtigen", „sollten", „planen", „könnten", „Ziel", „Potenzial", „wahrscheinlich", „erwarten" und ähnliche Ausdrücke, soweit sie sich auf uns beziehen, sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat die innenpolitische Debatte über den Umgang mit Jugendkriminalität und die Ausgestaltung des Sozialsystems neu angeheizt. In der ORF-„Pressestunde“ brachte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz die seit Jahren umstrittene Forderung seiner Partei erneut auf den Tisch, die Strafmündigkeit in Österreich von derzeit 14 auf zwölf Jahre zu senken. „Wer früh Grenzen übertritt, der muss auch damit rechnen, dass früh Grenzen aufgezeigt werden“, sagte Wallner. Allein mit Strafrecht sei es aus seiner Sicht jedoch nicht getan; parallel brauche es ein „Netz an verpflichtenden Unterstützungen“ für betroffene Kinder und Familien.
Zur Begründung verwies Wallner auf Entwicklungen in Schweden. Dort werde über Gefängnisstrafen für 13-Jährige diskutiert, nachdem Berichte über Jugendliche kursierten, die von erwachsenen Tätern für Straftaten instrumentalisiert werden sollen. Eine „Situation wie in den Vororten Stockholms“ wolle er in Österreich verhindern, so der Landeshauptmann, der betonte, er wolle „nicht den Teufel an die Wand malen“, aber vor Fehlentwicklungen warnen. Die ÖVP hatte bereits 2024, unter anderem nach Fällen von Jugendkriminalität, eine Absenkung der Strafmündigkeit gefordert; damals war Innenminister Gerhard Karner treibende Kraft der Debatte.
In der früheren schwarz-grünen Koalition konnte sich die Volkspartei mit dieser Linie nicht durchsetzen. „Mit den Grünen war das aber praktisch unmöglich“, sagte Wallner rückblickend. Aus den Reihen der Grünen kam auch diesmal umgehend Widerspruch. Die grüne Sicherheitssprecherin Agnes Sirkka Prammer bezeichnete es als „Scheinlösung“, Zwölfjährigen mit dem Strafrecht zu begegnen, und plädierte für einen Schwerpunkt auf Prävention: Kinder- und Jugendhilfe, Familienarbeit, Schulsozialarbeit und psychologische Unterstützung müssten ausgebaut werden. Die Länder seien gefordert, dafür ausreichend Ressourcen bereitzustellen.
Parallel zu der Sicherheitsdebatte positionierte sich Wallner bei der anstehenden Neuordnung der Sozialhilfe, einem der zentralen Themen, über die sich die Bundesregierung im Herbst verständigen will. Die Verhandlungen laufen bereits, in der kommenden Woche sollen sie fortgesetzt werden. Wallner betonte, es brauche „eine Sozialhilfe, die Armut verhindert“, warnte aber zugleich vor einer möglichen „Zuwanderung ins System“ und forderte klare Wartefristen für Asylberechtigte. Die Reform müsse auf eine möglichst kurze Bezugsdauer abzielen; Vorarlberg sei hier, was die Dauer des Sozialhilfebezugs betreffe, Vorreiter.
Bei den Leistungen spricht sich Wallner für eine Obergrenze aus. „Ohne Obergrenze wird es nicht gehen“, sagte er mit Blick auf die Gesamtsumme, die ein Haushalt aus der Sozialhilfe beziehen kann. Auch gestaffelte Kinderregelsätze seien aus seiner Sicht notwendig. Jedes Kind sei „gleich viel wert“, aber die Kosten verdreifachten sich nicht automatisch bei drei Kindern, argumentierte der Landeshauptmann. Die neue Sozialhilfe soll nach aktueller Planung mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Ob der enge Zeitplan hält, ließ Wallner offen, fügte aber hinzu: „Wenn man will, schon“ – und appellierte daran, die Bundesländer „möglichst schnell an den Tisch zu holen“.