Saudi-Immobilienportal nimmt Anträge auf Immobilienbesitz durch Ausländer entgegen

24.06.2026

RIAD, Saudi-Arabien, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die Real Estate General Authority (REGA), die für den Immobiliensektor in Saudi-Arabien zuständige Aufsichtsbehörde, hat heute bekannt gegeben, dass ab sofort Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer über das Portal „Saudi Properties" gestellt werden können. Dies ist das offizielle Portal zum Gesetz über den Immobilienbesitz durch Ausländer, das im Januar 2026 in Kraft getreten ist. In diesem Zusammenhang wurden auch der geografische Geltungsbereich und der Rechtsrahmen genehmigt.

Real Estate General Authority (REGA)

Das Portal ermöglicht es potenziellen Immobilienbesitzern sowohl innerhalb als auch außerhalb des Königreichs, ihren Weg zum Immobilienbesitz über einen offiziellen digitalen Kanal zu beginnen, über den Nutzer alle behördlichen Formalitäten elektronisch erledigen können. Zu den Dienstleistungen von Saudi Properties gehören der Zugang zu verfügbaren Erwerbsmöglichkeiten, geprüfte Immobilienangebote, die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Einreichung von Anträgen sowie die Nachverfolgung der Anträge.

Personen ohne saudische Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz im Königreich können ihren Antrag direkt über das Portal „Saudi Properties" unter Angabe ihrer Aufenthaltsnummer stellen, wobei die Berechtigungsvoraussetzungen automatisch überprüft und die Formalitäten im Rahmen eines vollständig digitalen Verfahrens abgewickelt werden.

Nicht-saudische Einwohner beginnen ihr Antragsverfahren mit der Beantragung eines digitalen Personalausweises bei saudischen Auslandsvertretungen; dieser muss vor dem Ausfüllen des Online-Antrags eingeholt werden. Nicht-saudische Unternehmen und Einrichtungen, die noch nicht im Königreich vertreten sind, müssen sich über die Plattform „Invest Saudi" beim Investitionsministerium registrieren lassen und eine nationale Einheitsnummer beantragen, bevor sie den Eigentumsübertragungsprozess elektronisch abschließen können.

Das System ermöglicht es nicht-saudischen Privatpersonen, Unternehmen und juristischen Personen, Immobilien in verschiedenen Regionen des Königreichs Saudi-Arabien zu erwerben, regelt jedoch gleichzeitig den Immobilienbesitz in Mekka und Medina. Der Erwerb von Immobilien in den beiden Heiligen Städten ist auf saudische Unternehmen und muslimische Privatpersonen sowohl aus dem Königreich als auch aus dem Ausland beschränkt.

Dies wird durch einen klaren regulatorischen Rahmen umgesetzt, der Entscheidungen über Eigentumsverhältnisse transparenter macht, indem Immobilienmöglichkeiten mit strukturierten Wegen und offiziellen Datenquellen verknüpft werden. Dadurch wird die Glaubwürdigkeit des Marktes gestärkt, ein qualitativ hochwertiges städtisches Wachstum gefördert und die Erfahrung der Begünstigten insgesamt verbessert.

Die REGA betonte, dass das Portal „Saudi Properties" der offizielle Kanal für Anträge auf den Erwerb von Immobilien durch Ausländer sowie für den Zugriff auf wichtige Informationen zum Immobilienbesitz im Königreich ist. Die Behörde empfiehlt potenziellen Immobilienkäufern, das Portal „Saudi Properties" unter folgender Adresse zu besuchen: saudiproperties.rega.gov.sa.

Die Aktualisierung und Umsetzung des Gesetzes über den ausländischen Immobilienbesitz tritt zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem Saudi-Arabien einen tiefgreifenden Wandel auf seinem Immobilienmarkt erlebt, der durch das städtische Wachstum, den Ausbau großer Projekte sowie die Weiterentwicklung der Bereiche Wirtschaft, Tourismus, Gastgewerbe, Unterhaltung und Lebensqualität vorangetrieben wird, was die Attraktivität des Königreichs als Standort zum Leben, Arbeiten und Investieren weiter stärkt.

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.