Bezüglich der Pressemitteilung „Schlammlawine in Xizang:" „China treibt Rettungsmaßnahmen in vier Bereichen voran", veröffentlicht am 6. September 2026 von CMG über PR Newswire hat das Unternehmen uns mitgeteilt, dass Änderungen vorgenommen wurden. Hier folgt die vollständige, korrigierte Mitteilung, mit weiteren Einzelheiten am Ende:
SHIGATSE, China, 6. September 2026 /PRNewswire/ -- Ein Bericht von CMG
China wird die Rettungsarbeit nach der verheerenden Schlammlawine am Grenzübergang Gyirong im chinesischen Autonomen Gebiet Xizang in vier Bereichen vorantreiben. Dies erklärte das Kommando für die Rettungsarbeiten am Sonntag auf einem Briefing vor chinesischen und ausländischen Journalisten.
https://german.cgtn.com/2026/09/06/ARTI1788691118105328
Erstens werde man mit allen Mitteln nach den Vermissten suchen. Bis zum Samstag um 18 Uhr seien insgesamt mehr als 2.500 Rettungskräfte, mehr als 500 Einsatzfahrzeuge, mehr als 9.000 Ausrüstungssätze sowie mehr als 1.000 Drohnenflüge eingesetzt worden.
Zweitens solle die Nachsorge sorgfältig durchgeführt werden. Derzeit werde auf der Grundlage der Einschätzung der Expertengruppe die Rückführung der Bevölkerung systematisch organisiert, um die Ordnung im Arbeits- und Alltagsleben der umgesiedelten Menschen so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Drittens sollten strenge Vorsichtsmaßnahmen gegen Folgekatastrophen ergriffen werden. Und Viertens solle man die Zusammenarbeit mit Nepal verstärken und rechtzeitige Übermittlung von Frühwarninformationen zu Wetter, Hydrologie und Geologie an die nepalische Seite gewährleisten, hieß es auf dem Briefing.
Bis Samstag um 18:00 Uhr (Beijinger Zeit) wurden laut Angaben 43 Todesopfer bestätigt, während 519 Personen weiterhin als vermisst gelten.
Korrektur: In einer früheren Version dieser Mitteilung wurde fälschlicherweise „nigerianische" anstelle von „nepalesische" verwendet.
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Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.