PREFEKTUR BOFFA, Guinea, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- GENMA, ein führender Anbieter von Lösungen für den maritimen Materialumschlag, gab die erfolgreiche Inbetriebnahme seines neuesten schwimmenden Umschlagsystems bekannt. Das System soll in Westafrika zum Einsatz kommen, um den Export von Mineralien zu unterstützen.

Was genau ist ein Umschlagsystem?
Es geht eine entscheidende logistische Herausforderung im weltweiten Bergbau an: Große Schiffe können nicht in Häfen mit flachem Wasser einlaufen.
Nehmen wir Boffa in Guinea als Beispiel – ein 300.000-Tonnen-Erzfrachter kann dort nicht anlegen. Die GENMA-Lösung ermöglicht es kleinen Lastkähnen, Mineralien am Kai zu laden, in tieferes Wasser zu fahren und die Ladung über das Umschlagsystem auf das große Schiff zu verladen. Das große Schiff muss den Hafen nicht anlaufen.
Dieses GENMA-System umfasst: 2 Deckkräne, 2 große Trichter, 1 Förderband und 1 Schiffsbelader. So funktioniert es: Die Kräne greifen das Erz vom Lastkahn auf und lassen es in die Trichter fallen; die Trichter beschicken das Förderband; das Förderband befördert das Material zum Schiffsbelader, der es gleichmäßig in den Laderaum des großen Schiffes lädt.
Was zeichnet dieses System aus?
1. Schnell, präzise und ruhig auf See:
Die Kräne verfügen über eine stufenlose Geschwindigkeitsregelung – für sanftes Beschleunigen und Bremsen. Selbst bei schweren Lasten können die Bediener millimetergenaue Anpassungen vornehmen, um eine präzise und verschüttungsfreie Ablage zu gewährleisten. Der Kastenausleger bleibt unter Last stabil und minimiert so die Schiffsbewegungen.
Die großen Trichter bewältigen hohe Abgabemengen und versorgen das Förderband unterbrechungsfrei.
2. Für raue maritime Bedingungen ausgelegt
Salzwasserkorrosion setzt der Ausrüstung stark zu. Die Kräne von GENMA sind nach den höchsten Offshore-Standards konstruiert: Wichtige Komponenten sind im Inneren abgedichtet und zusätzlich mit einer mehrschichtigen Korrosionsschutzbeschichtung versehen. Ein niedriger Schwerpunkt und geringes Gewicht verbessern die Stabilität bei schwerer See – stabile Ausrüstung bedeutet schnelleren und sichereren Betrieb.
Der Schiffsbelader passt sich den ständigen Bewegungen zwischen schwimmenden Schiffen an (Gezeiten, Wellen). Seine teleskopierbare Rutsche und der schwenkbare Ausleger sorgen dafür, dass das Material sanft und mit minimalem Bruch aufkommt, unabhängig davon, wie sich die beiden Schiffe verschieben.
3. Einfache Wartung – mit GENMAs Vor-Ort-Support in Afrika
Um Ausfallzeiten aufgrund von Störungen zu minimieren, bei denen keine Ersatzteile oder Techniker in der Nähe sind, und um die Betriebskontinuität zu gewährleisten, hat GENMA vorausschauend gehandelt. Die Anlage ist auf einfache Wartung ausgelegt: Integrierte Hydraulikaggregate bedeuten weniger Leitungen und Leckstellen; wichtige Gelenke sind selbstschmierend; ein standardmäßiger Diagnoseanschluss identifiziert Probleme schnell.
Noch beruhigender: GENMA verfügt bereits über Servicezentren und Ersatzteillager in Tanger (Marokko) und Mombasa (Kenia). Das Lager in Boffa (Guinea) ist fast fertig und wird Mitte des Jahres eröffnet. Zudem sind langfristig eingesetzte Außendiensttechniker vor Ort stationiert. Bei jedem Problem – schnelle Reaktion, Ersatzteile vor Ort.
Alle Systeme getestet, einsatzbereit
Jeder Motor, jeder Sensor und jedes Steuerungssystem dieses GENMA-Umschlagsystems hat Einzel- und Systemtests bestanden. Die Inbetriebnahme ist abgeschlossen.
Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme ist das System bereit für den Einsatz in Westafrika, wo es zum zuverlässigsten und leistungsstärksten Umschlaggerät für Schüttgut werden wird, über das unsere Kunden verfügen – und ihnen dabei helfen wird, ihre Aufgaben effizient zu erledigen, Fahrt für Fahrt.


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Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.