Eastmans langjähriger Tritan-Partner für Schokoladenformen erweitert sein Portfolio um Tritan™ Renew, während sich die Branche mit dem BPA-Verbot in Europa auseinandersetzt
KINGSPORT, Tennessee, 29. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Cabrellon Srl ist Eastmans ältester Kunde, der Eastman Tritan™-Copolyester für industrielle Schokoladenform-Anwendungen einsetzt. Anlässlich seines 60-jährigen Jubiläums erweitert der italienische Hersteller sein Portfolio um BPA-freie Eastman Tritan™ Renew Copolyester – und fügt den Schokoladenformen damit 25 % zertifizierten Recyclinganteil* hinzu.
„Das 60-jährige Jubiläum ist ein Meilenstein, der jedem Kunden, jedem Mitarbeiter und jedem Partner gehört, der uns auf diesem Weg sein Vertrauen geschenkt hat", sagte Cinzia Cabrellon, CEO und Geschäftsführerin von Cabrellon. „Tritan ist schon seit sehr langer Zeit Teil dieser Geschichte. Wir haben schon früh daran geglaubt, dass ein BPA-freies Copolyester die Eigenschaften von Polycarbonat bei Schokoladenformen erreichen und in mancher Hinsicht sogar übertreffen könnte."
Die Partnerschaft zwischen Eastman und Cabrellon ist in der Branche etwas Seltenes: ein bewusster und vollkommen freiwilliger Schritt hin zu einem BPA-freien Material – der bereits 10 Jahre vor Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften erfolgte.
Jahrzehntelang war Polycarbonat das Standardmaterial für industrielle Schokoladenformen. Nun hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/3190 verabschiedet, die Bisphenol A (BPA) und verwandte Bisphenole in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, einschränkt. Hersteller von Schokoladenformen und Schokoladenproduzenten in ganz Europa suchen derzeit aktiv nach Alternativen, die sowohl die Langlebigkeit als auch die betriebliche Effizienz gewährleisten.
Tritan und Tritan Renew bieten eine Alternative zu Polycarbonat und wurden speziell entwickelt, um die Anforderungen anspruchsvoller Anwendungen im Lebensmittelbereich zu erfüllen. Dazu gehören Schlagfestigkeit und Bruchsicherheit, Formstabilität bei wiederholtem Gebrauch, hervorragende Formfreigabe bei filigranen Designs sowie Spülmaschinenfestigkeit.
Tritan ist sowohl von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) als auch von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Es wird im kommerziellen Maßstab hergestellt und geliefert, was Formenherstellern und Markeninhabern die Gewissheit einer gleichbleibenden, zuverlässigen Verfügbarkeit gibt.
Tritan Renew bietet den zusätzlichen Vorteil, dass es zertifizierten Recyclinganteil enthält, der mithilfe der molekularen Recyclingtechnologie von Eastman hergestellt wurde. Dadurch können Kunden den CO₂-Fußabdruck ihrer Formen verringern, ohne dabei Abstriche bei der Leistung, der Klarheit oder der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften machen zu müssen.
Zu den Schokoladenherstellern, die den Wert von Tritan schon früh erkannt haben, gehört Leone 1857, das bereits vor mehr als zwei Jahren auf die Tritan-Schokoladenformen von Cabrellon umgestiegen ist.
„Für Leone ist jede Entscheidung, die wir in der Produktion treffen, eine Entscheidung über das Vertrauen, das unsere Kunden in uns setzen", sagte Fabio Allaix, Leiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung bei Leone 1857. „Als Cabrellon uns die Tritan-Formen vorstellte, erkannten wir sofort ihr Potenzial als das richtige Material für unsere Schokolade – sicher, präzise, langlebig und BPA-frei."
Für Cabrellon bedeutet die Einführung von Tritan Renew keine Abkehr von Tritan – vielmehr ist es die Fortsetzung eines langjährigen Engagements. Weitere Informationen zu dieser langjährigen Zusammenarbeit finden Sie unter . Cabrellon setzt bei Schokoladenformen auf BPA-freies Tritan Renew auf eastman.com.
*Zertifiziert durch ISCC-Massenbilanzzuordnung
Medienkontakt:
Jacob Teetzmann
jteetzmann@tombras.com
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Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.