DeFi Technologies Inc. gibt die Verlängerung der Frist für die Stimmrechtsvertretung bei der bevorstehenden ordentlichen Hauptversammlung und außerordentlichen Hauptversammlung bekannt

26.06.2026

Aktionäre haben nun bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET Zeit, ihre Stimmen abzugeben

TORONTO, 26. Juni 2026 /PRNewswire/ -- DeFi Technologies Inc. (das „Unternehmen" oder „DeFi Technologies") (NASDAQ: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B), ein Finanztechnologieunternehmen, das die Lücke zwischen traditionellen Kapitalmärkten und dezentraler Finanzwirtschaft schließt, gab heute bekannt, dass es die Frist für die Einreichung von Vollmachten im Zusammenhang mit seiner bevorstehenden ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung (die „Hauptversammlung") bis zum 28. Juni 2026 um 17:00 Uhr ET verlängert hat. Die Hauptversammlung wird am 29. Juni 2026 um 10:00 Uhr ET virtuell unter https://meetings.lumiconnect.com/400-468-404-350 stattfinden. 

DeFi Technologies Inc. Logo

Die Frist wird verlängert, um den Inhabern („Aktionäre") von Stammaktien der DeFi Technologies (die „Aktien")mehr Zeit für die Stimmabgabe zu gewähren und sicherzustellen, dass bei der Hauptversammlung die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Aktionäre werden auf das Informationsschreiben der Geschäftsführung vom 20. Mai 2026 verwiesen, das detaillierte Anweisungen zur Stimmabgabe als eingetragener oder wirtschaftlicher Inhaber von Aktien enthält.

Informationen zu DeFi Technologies

DeFi Technologies Inc. (Nasdaq: DEFT) (CBOE CA: DEFI) (GR: R9B) (Brasilien B3: DEFT31) ist ein Fintech-Unternehmen, das sich für die Konvergenz traditioneller Kapitalmärkte und dezentraler Finanzdienstleistungen („DeFi") einsetzt. Als börsennotierte und vertikal integrierte Plattform für digitale Vermögenswerte bietet DeFi Technologies über Anlageprodukte, Handels- und Liquiditätsinfrastruktur, Analysen sowie den strategischen Einsatz von Kapital einen gewohnten, einfachen, sicheren sowie regulierten Zugang zur Wirtschaft rund um digitale Vermögenswerte. Zum Geschäftsbereich des Unternehmens gehören Valour, ein führender Emittent regulierter ETPs auf digitale Vermögenswerte, Stillman Digital, eine institutionelle Handels- und Liquiditätsplattform für digitale Vermögenswerte, sowie DeFi Alpha, der unternehmensinterne Geschäftsbereich mit Schwerpunkt auf opportunistischem Handel, Arbitrage und weiteren Kapitalmarktstrategien. Mit umfassender Fachkenntnis in den Bereichen Kapitalmärkte und neue Technologien baut DeFi Technologies die Brücke zwischen der traditionellen Finanzwelt und der Zukunft digitaler Vermögenswerte.

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Tochtergesellschaften von DeFi Technologies

Informationen zu Valour

Valour Inc. und Valour Digital Securities Limited (zusammen „Valour") emittieren börsengehandelte Produkte („ETPs"), die es privaten und institutionellen Anlegern ermöglichen, auf einfache und sichere Weise über ihr herkömmliches Bankkonto auf digitale Vermögenswerte zuzugreifen. Valour gehört zum Vermögensverwaltungsbereich von DeFi Technologies. Weitere Informationen zu Valour sowie die Möglichkeit, Updates zu abonnieren, finden Sie auf valour.com.

Informationen zu Stillman Digital

Stillman Digital ist ein führender Anbieter von Liquidität für digitale Vermögenswerte, der grenzenlose Liquiditätslösungen für Unternehmen anbietet und sich auf branchenführende Handelsausführung, Abwicklung und Technologie konzentriert. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stillmandigital.com.

Hinweis zu zukunftsgerichteten Informationen:

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen unter anderem: das Interesse und Vertrauen der Anleger in digitale Vermögenswerte; das regulatorische Umfeld im Hinblick auf das Wachstum und die Verbreitung dezentraler Finanzdienstleistungen; die Nutzung von Geschäftsmöglichkeiten durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften; sowie die Vorzüge oder potenziellen Erträge solcher Möglichkeiten. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von den Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen ausdrücklich oder implizit genannt werden. Zu diesen Risiken, Ungewissheiten und sonstigen Faktoren zählen unter anderem das Wachstum und die Entwicklung des DeFi- und Digital-Asset-Sektors; Vorschriften und Regelungen in Bezug auf DeFi und digitale Vermögenswerte; Schwankungen der Kursniveaus digitaler Vermögenswerte; sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsbezogene, politische und gesellschaftliche Ungewissheiten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen enthaltenen Ergebnissen abweichen, kann es weitere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass sich diese Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und künftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten Ergebnissen und Ereignissen abweichen können. Dementsprechend sollten sich Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, ausgenommen in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen.

DIE CBOE CANADA EXCHANGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER RICHTIGKEIT DIESER MITTEILUNG

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Johan Wattenström, Chief Executive Officer, ir@defi.tech, (323) 537-7681

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.