Studien, die im Rahmen des „Internationalen Kongresses 2026 der Internationalen Lebertransplantationsgesellschaft (ILTS)" in Genf, Schweiz, vom 6. bis 9. Mai 2026 vorgestellt wurden
Präsentationen unterstützen den Einsatz von HOPE in den USA und der EU, um mehr Organe für Transplantationen verfügbar zu machen und die Wartezeiten auf der Registerliste zu verkürzen
DULUTH, Ga., 11. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Bridge to Life™ Ltd, ein globaler Innovator im Bereich Organerhaltungslösungen und Perfusionstechnologie, gab heute neue Daten aus Studien bekannt, in denen die hypothermische sauerstoffhaltige Perfusion (HOPE) zur Erhaltung von Spenderlebern in Erwartung einer Transplantation eingesetzt wurde. Die Studien zeigen insgesamt, dass HOPE mit VitaSmart™ die Verwertung von steatotischen, älteren und zuvor verworfenen Spenderlebern verbessert, während die mitochondriale Funktion erhalten bleibt und Flavinmononukleotid (FMN) als direkter Biomarker für die Lebensfähigkeit des Transplantats unterstützt wird. Zusammengenommen stärken diese Ergebnisse die klinischen und wirtschaftlichen Argumente für eine breitere Einführung von HOPE in Transplantationszentren in den USA und Europa.

„Mit der FDA-Zulassung von VitaSmart™ ist Bridge to Life das erste Unternehmen, das HOPE als zugelassene Plattform für Lebertransplantationen auf den US-Markt bringt. Diese neuen ILTS-Daten unterstreichen, dass HOPE nicht nur eine Konservierungsstrategie ist, sondern ein Instrument zur Organwiederherstellung, zur Beurteilung der Lebensfähigkeit und zur besseren Entscheidungsfindung bei Transplantationen", so Don Webber, Präsident und CEO von Bridge to Life Ltd. „Indem wir die Verwendung marginaler Spenderorgane erweitern und die mitochondriale Integrität bewahren, helfen wir Transplantationsteams, von der Konservierung zur Präzisionstransplantation überzugehen".
Nutzung von HOPE korreliert mit mehr zur Transplantation angenommenen Organen
„Hypothermische sauerstoffhaltige Perfusion (HOPE) erweitert die Kriterien für die Annahme von Spendern mit optimalen Ergebnissen: Eine multizentrische Matched-Cohort-Studie"
„Mit Hoffnung die weggeworfenen Lebern zurückgewinnen"
Weitere Forschungen über die Auswirkungen einer verlängerten Anwendung von HOPE auf die mitochondriale Funktion und Flavinmononukleotid (FMN) bieten Transplantationschirurgen mehr Flexibilität bei der Planung von Transplantationsverfahren
„Prolonged HOPE Preserves Mitochondrial Function and Enables Logistical Flexibility in Liver Transplantation"
„FMN im Spenderserum spiegelt die mitochondriale Schädigung wider und sagt das Ergebnis nach einer Lebertransplantation voraus: Eine metabolische Spendersignatur der Transplantatqualität"
Informationen zu Bridge to Life™ Ltd
Bridge to Life™ Ltd ist ein globaler Innovator von Technologien und Lösungen zur Organkonservierung und bietet erstklassige Produkte wie Belzer UW®, EasiSlush® und das VitaSmart™ Hypothermic Oxygenated Perfusion System an. Mit einem starken Fokus auf Produktqualität, Innovation und Zugänglichkeit bedient das Unternehmen weltweit führende Transplantationszentren und Organbeschaffungsorganisationen und arbeitet mit ihnen zusammen.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.