BEYONCÉ VERÖFFENTLICHT NEUEN SONG „MORNING DEW (DONK)" - DER 4. JULI IST EIN WAHRES VERGNÜGEN FÜR IHRE FANS

04.07.2026

Damit beginnt ein 60-tägiger Countdown zur bevorstehenden Neuauflage von B'DAY, ihrem bahnbrechenden zweiten Album, das an ihrem 25. Geburtstag am 4. September 2006 veröffentlicht wurde.

„MORNING DEW (DONK)" IST AB 9:00 UHR EST AUF ALLEN STREAMING-PLATTFORMEN VERFÜGBAR

NEW YORK, 4. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Beyoncé feiert den 4. Juli mit einem besonderen Geschenk an ihre Fans: der Veröffentlichung von „MORNING DEW (DONK)", einem neuen Song, der zugleich den Startschuss für einen 60-tägigen Countdown bis zu ihrem nächsten Geburtstag gibt, sowie der Neuauflage von „B'DAY", ihrem bahnbrechenden zweiten Album, das vor zwei Jahrzehnten am 4. September 2006 veröffentlicht wurde.

Geschrieben von Beyoncé, Pharrell Williams, The-Dream und Darius Dixon und produziert von Beyoncé und Pharrell Williams, ist „MORNING DEW (DONK)" der erste neue Song der weltbekannten Entertainerin seit zwei Jahren und eine direkte Hommage an ihre treuen BeyHive-Fans zur Feier des bevorstehenden epischen B'DAY-Festes.

Der Song, der auf der 20 -Jubiläumsausgabe von „B'DAY" enthalten sein wird, erscheint zusammen mit einem Lyric-Video, das altes Filmmaterial neu verwertet und von Cliff Watts, einem häufigen Mitwirkenden, inszeniert wurde.  Es war Cliff Watts, der Beyoncés legendäres „Sports Illustrated Swimsuit"-Cover um ihren 25. Geburtstag herum fotografierte.

„B'DAY" war Beyoncés zweites Nummer-1-Album mit Verkäufen von 541.196 Exemplaren in der ersten Woche nach seiner weltweiten Veröffentlichung am 4. September 2006 und in den Vereinigten Staaten am 5. September 2006.

Der Einstieg auf Platz 1 der US-Billboard-200-Albumcharts wiederholte sich auch international, unter anderem in Japan, wo es weniger als drei Tage dauerte, bis das Album die Spitze der internationalen Albumcharts erreichte.

www.beyonce.com

Foto – https://mma.prnewswire.com/media/3003996/Morning_Dew_Donk_Beyonce_Album_Cover.jpg

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.