Arasan Chip Systems gibt seine Teilnahme an der MIPI I3C® Interop-Session in Taipeh bekannt, wo das Unternehmen vom 19. bis 20. Oktober 2026 seine I3C® Host IP, seine I3C® Dual IP sowie seine I3C® Device IP vorstellen wird.
SAN JOSE, Kalifornien, 10. September 2026 /PRNewswire/ -- Arasan Chip Systems gibt seine Teilnahme an der Interoperability Session der I3C® bekannt, die am Rande der Member Meeting in Taipeh stattfindet. Arasan wird seine I3C® Host IP, die I3C® Dual Mode IP (unterstützt I3C® Host und Device) sowie die I3C® Device IP gemeinsam mit anderen Teilnehmern des I3C®- -Interoperabilitätsprojekts testen. Arasan wird außerdem seinen lizenzierbaren, proprietären I3C®-Software-Stack testen.
Arasan nimmt regelmäßig an den Interoperability Sessions der MIPI I3C® teil und hat bisher weltweit an zahlreichen solchen Veranstaltungen teilgenommen. Unsere Beteiligung gewährleistet nicht nur die Konformität unseres I3C® IPs®, sondern fördert auch den I3C®-Standard durch Interoperabilität und Konformität zwischen den Anbietern.
„Wir investieren weiterhin in die Gewährleistung der Konformität unseres Portfolios an Total MIPI I3C® IP durch die Teilnahme an den von MIPI veranstalteten I3C® Interoperability Sessions", sagte Prakash Kamath, CTO bei Arasan. „Veranstaltungen zum Thema Interoperabilität helfen uns zudem dabei, Beziehungen zu anderen Teilnehmern aufzubauen, und wir geben die Vorteile an unsere Lizenznehmer weiter, indem wir ihnen Produkte liefern, die den I3C®--Spezifikationen entsprechen."
Die I3C® HCI™-Spezifikation standardisiert die Schnittstelle, um die Entwicklung allgemeiner Softwaretreiber zu ermöglichen. Arasan testet derzeit seine I3C® Host IP die den neuesten I3C® HCI™ v1.2-Spezifikationen entspricht, zusammen mit seinem Linux-Software-Stack und dem I3C®-HDK, die den Kunden ebenfalls zur Verfügung stehen.
Das I3C® IP von Arasan lässt sich über einfache Skripte hinsichtlich zahlreicher Parameter vollständig konfigurieren. Unser I3C® IP wurde nahtlos in unsere MIPI CSI-2® IP-Kerne sowie in unser C-PHY™ IP und D-PHY™ IP integriert, um die Steuerung von Kamerasensoren zu ermöglichen. Sensor- und AP-Anbieter können das gesamte Paket aus I3C®, CSI® und C/D-PHY™ IP von Arasan lizenzieren.
Das Arasan I3C® IP wurde von über 25 Unternehmen lizenziert, ist siliziumerprobt und wird in zahlreichen SoCs in Serie gefertigt. Weitere Informationen zu Arasan's I3C® IP finden Sie unter: https://www.arasan.com/products/mipi/I3C®/
Um eine Lizenz für Arasan's Total I3C® IP einschließlich des I3C® Controller IP, I3C® PHY IP und I3C® Software Stack zu erwerben, wenden Sie sich bitte an bonnie.noufer@arasan.com
Informationen zu Arasan
Arasan Chip Systems, seit 2005 aktives Mitglied der MIPI Association, ist ein führender Anbieter von IP-Lösungen für mobile Speicher- und Konnektivitätsschnittstellen. Die hochwertigen, siliziumerprobten Total IP Solutions von Arasan umfassen digital IP, AMS PHY IP, Verification IP, HDK und Software. Arasan verfügt über ein gezieltes Produktportfolio, das auf mobile SoC's ausgerichtet ist. Weitere Informationen finden Sie unter arasan.com
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Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.